Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Warum die Bundesregierung mit der Ver-schärfung der Rotationspflicht für Wertpapierinstitute übers Ziel hinausschießt

Wieder einmal trifft es die Kleinen

Fast verdeckt hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, das kurz vor Silvester 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Es betrifft unter anderem die Abschlussprüfung. Ach ja? Ja, Sie haben richtig gelesen. Doch es wurde keineswegs an der Reform für die „Großen“ gearbeitet, sondern vielmehr die Gesetze für die „Kleinen“ verschärft. Was genau es damit auf sich hat und wieso der Gesetzgeber hier meines Erachtens etwas zu streng ist? Die Antwort dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.

Was der Gesetzgeber beschlossen hat

Die branchenübergreifende externe Rotationspflicht nach zehn Jahren war einer der Folgen des Wirecard-Skandals. Zur Erinnerung: Im Herbst 2021 standen die Bundestagswahlen an, daher war der Reformdruck sehr hoch und es wurde im Mai 2021 das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) im Bundestag beschlossen.

Während die EU bei weiteren Reformen der Abschlussprüfung schon vor einiger Zeit auf die Pause-Taste gedrückt hat (siehe meinen Beitrag „Vertane Chance – EU-Kommission verschiebt Reform der Abschlussprüfung“) prescht Deutschland weiter voran. Der Name ist mindestens so sperrig wie von der Reform im Mai 2023: Kreditzweitmarktförderungsgesetz.

Der Hintergrund des neuen Gesetzes, das Ende 2023 beschlossen wurde, ist der hohe Bestand notleidender Kredite in den Bilanzen europäischer Banken. Weiterlesen