Wann werde ich Unternehmer als eBay- oder Onlinehändler?

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu gehört bekanntlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Aber wann geht es los?

Anders, als bei der Einkommensteuer kommt es hier also nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Die Absicht Einnahmen zu erzielen, reicht hier schon aus! Aber bin ich bereits Unternehmer, wenn ich ein Teil bei eBay verkaufe? Bei zwei Teilen oder drei? Gerade im Bereich des Onlinehandels kam es hier häufig zu Streitfällen. Weiterlesen

Internethandel auf Online-Plattformen: Registrierungsverfahren nimmt Fahrt auf

Am 1.1.2019 ist das neue „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ursprünglich JStG 2018) in Kraft getreten (Gesetz v. 14.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338). Es betrifft Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Demnach müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können. Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. Ab 1.3.2019 können Marktplatzbetreiber in Haftung genommen werden, sollten die Händler gegen die Vorgaben verstoßen und nicht vom Marktplatz entfernt werden.

Das bedeutet konkret: Online-Marktbetreiber, wie bspw. Amazon oder Ebay, sind nun selbst in der Pflicht, die Umsatzsteuerzahlung ihrer Händler sicherzustellen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung ihrer aktiven Verkäufer vorlegen, entfällt eine Haftung. Ab 2021 sollen die Betreiber die Umsatzsteuer der Online-Verkäufer automatisch an das zuständige Finanzamt abführen. Weiterlesen