BFH zur Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds bei Gebietskörperschaften

Ein steuerlich unzulässiger Querverbund wirkt sich auch bei der Beteiligung einer Gebietskörperschaft an einer Mitunternehmerschaft aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.06.2019 – VIII R 43/15 zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG entschieden.

Der Streitfall

Eine kommunale Gebietskörperschaft (Klägerin) war als alleinige Kommanditistin an der Stadtwerke I-GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Die Tätigkeit der KG bestand aus den Sparten Strom- und Wasserversorgung, Fernwärme, einem Fährbetrieb, Freibad, Hallenbad und Eisstadion. Die KG erstellte für die Streitzeiträume 2003 bis 2005 handelsrechtliche Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lageberichten, in die die Erträge und Aufwendungen aus sämtlichen Tätigkeiten eingingen. Weiterlesen