Wirtschaftsjahr ist Wirtschaftsjahr!

Damit ein Investitionsabzugsbetrag nicht rückgängig gemacht werden muss, muss das begünstigte Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

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Grundstückskaufvertrag: Zur Rückgängigmachung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

Häufig ist eine Immobilienveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass eine Steuerveräußerung vorliegt oder zur Steuerpflicht optiert wird.

Mit Urteil vom 20.10.2015 (Az: XI R 40/13) hat der BFH entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkunden Vertrag erklärt werden kann. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Wird ein Erwerbsvorgangs rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer stattfindet. So geregelt in § 16 Abs. 1 Nr. 1GrEStG.  Weiterlesen