Die 14 Milliarden Euro Frage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber vorgegeben bis zum 31.12.2019 ein Gesetz zur Neuregelung der Grundsteuer zu verabschieden. Dazu hat Bundesfinanzminister Scholz im November 2018 zwei Vorschläge vorgelegt. Zum einen ein wertunabhängiges Modell (Bayern-Modell WUM – auch Flächenmodell genannt) und zum anderen ein wertabhängiges Modell. Am 01.02. sollte nun eine Entscheidung für ein Modell fallen, damit die weiteren Arbeiten zu einem Gesetzentwurf zügig in Angriff genommen werden können.

Das wertunabhängige Modell basiert in seinen Grundzügen auf einem von Bayern und Hessen entwickelten Modell WUM. Die Weiterverfolgung dieses Modells hat Hessen längst aufgegeben (s.a. Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer BR-Drs. 515/16). Ob Bayern noch daran festhält kann nur Herr Söder beantworten. Einen Gesetzentwurf für das Modell WUM wurde jedoch weder vorgelegt noch angekündigt. Weiterlesen

Grundsteuer rechtssicher und gerecht – BMF-Vorschlag überzeugt nicht!

Hintergrund

Grundeigentümer in Deutschland zahlen an die Gemeinden Grundsteuer. Mit einem Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die Kommunen dar. Allerdings hat das BVerfG im April 2018 (10.04.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil die tatsächliche Wertermittlung nicht mehr im ausreichenden Maße berücksichtigt ist.

Bis spätestens 31.12.2019 fordert das BVerfG deshalb vom Gesetzgeber eine Neuregelung, die eine realitätsgerechte Besteuerung – auch im Verhältnis der Grundstücke zueinander – gewährleistet. Auch für die Umsetzung einer Neuregelung auf Verwaltungsebene hat das BVerfG eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Jetzt hat das BMF am 29.11.2018 einen ersten Vorschlag zur Reform der Grundsteuer vorgelegt, der mit den Ländern diskutiert werden soll, bei diesen aber schon jetzt auf wenig Gegenliebe stößt. Weiterlesen