EU-Staaten verständigen sich auf EU-Verordnung zum Verbot von Zwangsarbeit

Am 13.3.2024 haben sich die EU-Staaten mehrheitlich vorläufig auf eine EU-Verordnung zum europaweiten Vertriebsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit verständigt. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

Hintergrund

Die Beachtung des Zwangsarbeitsverbots entspricht einem verantwortungsvollen Unternehmertum und dem Leitbild eines ehrbaren Kaufmanns. Deshalb sollen Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, ausweislich eines von der EU-Kommission am 14.9.2022 veröffentlichten Verordnungsentwurfes auf dem EU-Markt verboten werden. Im Konsultationsverfahren haben deutsche Wirtschaftsverbände zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingebracht, denen zum Teil entsprochen wurde.

Inhalt der vorläufigen Einigung auf eine EU-Verordnung

Die Verordnung, auf die sich die Botschafter im EU-Ministerrat am 13.3.2024 vorläufig geeinigt haben, sieht im Kern ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt der Mitgliedstaaten vor. Weiterlesen