Unternehmensbasisregister: Was kommt da auf uns zu?

Kaum zu glauben, aber wahr: Derzeitig gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch zwischen den Registern erfolgt regelmäßig nicht. Hinzu kommt, dass viele dieser Register eigene Identifikationsnummern haben. Der Abruf von Informationen kann damit oft zur Mammut-Aufgabe werden.

Unternehmensbasisdatengesetz soll Übersicht bringen

Um nunmehr in den Datendschungel eine Übersicht zu bringen, hat der Bundestag im vergangenen Juni das Unternehmensbasisdatengesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. In dem beim Statistischen Bundesamt anzusiedelnden Register werden dann sämtliche Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Geplant ist, dass als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer) dienen soll.

Ziel ist auch, dass durch die Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal, und nichtmehr mehrfach, melden müssen, denn alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen.

Entlastung der Verwaltung

Zufrieden zeigte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Er glaubt, dass das Basisregister und die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer „zukünftig für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und einer Entlastung der Verwaltung sorgen werden.“ „Unternehmen sollen künftig ihre Daten nur noch einmal nennen müssen – alle Behörden können dann darauf zugreifen. Für die Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung ist das ein ganz wichtiger Schritt.“

Wer und was wird aufgenommen?

In das Register aufgenommen werden sollen sowohl Kaufleute als auch Genossenschaften, Partnerschaften und Vereine. Ferner kommen in das Register wirtschaftlich Tätige i.S.d. AO, d.h. natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. U.a. sollen zu über das Register zu den Eingetragenen abrufbar sein:

  • die Firma oder der Name entsprechend der Eintragung im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
  • die Verwaltungsanschrift,
  • der Sitz und inländische Geschäftsanschrift entsprechend der Eintragung in einem anderen Register,
  • die Haupttätigkeit nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Neues Register für viele ein Segen

Ein Register, in welchem die bislang über viele Stellen verteilten Daten umfassend gespeichert und abrufbar werden, dürfte für viele eine wahre Erleichterung darstellen, ist die Zeit, welche das Zusammensuchen und Zusammenstellen wesentlicher Daten eines wirtschaftlich Tätigen doch derzeitig beansprucht, nicht zu unterschätzen. Sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch seitens der Unternehmerschaft darf das Gesetz daher positiv gesehen werden. Dass das Register – wie von Altmaier mitgeteilt – schnellstmöglich aufgebaut werden soll, ist ebenfalls erfreulich.

Bedenkt man jedoch, dass die Daten aus 120 Registern zusammengetragen werden müssen, so darf vermutet werden, dass der Aufbau einige Zeit in Anspruch nimmt. Somit gilt, dass bisweilen nur der Grundstein (des sehr hohen, noch zu errichtenden Hauses) gelegt worden ist.


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