Update Bundeshaushalt 2024: Sondersitzung des Haushaltsausschusses kurzfristig abgesagt – Der Zeitplan kommt ins Rutschen

Die für den 23.11.2023 geplante Sondersitzung des Haushaltsauschusses des Bundestages wurde am 22.11.2023 kurzfristig abgesagt. Was bedeutet das für den ausstehenden Bundeshaushalt 2024?

Hintergrund

Art. 110 des Grundgesetzes (GG) sieht vor, dass der Deutsche Bundestag das Budgetrecht hat und den Haushaltsplan festlegt, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Die Entwürfe der Einzelpläne für den Bundeshaushalt 2024 hatte der Bundestag in erster Lesung im September 2023 beraten. Danach gingen die Einzelpläne zur „Feinjustierung“ in die Ausschüsse. Korrekturen berät der Haushaltsausschuss des Bundestages in einer sog. „Bereinigungssitzung“, seine Vorschläge werden dann abschließend im Plenum des Bundestages verhandelt und abgestimmt. Der Haushaltsausschuss hat am 17.11.2023 in den frühen Stunden die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beendet, jedoch keinen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz gefasst.

Es gab zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu den Einzelplänen, vor allem standen die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) noch offen. Damit standen auch die Eckdaten des Haushalts 2024 noch nicht fest. Deshalb sollte eine erneute Bereinigungssitzung am 23.11.2023 stattfinden – die nun abgesagt wurde.

Überraschende (?) Absage der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses

Die Absage der Sondersitzung kommt eigentlich nicht mehr überraschend. Das BVerfG (15.11.2023 – 2 BvF 1/22) hatte den Nachtragsetat, der eine Verschiebung von pandemiebedingten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds vorsah, für verfassungswidrig und nichtig erklärt (ich hatte hierzu im Blog berichtet). Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung und könnte zudem grundsätzliche Wirkungen etwa für den Umgang mit Sondervermögen des Bundes bedeuten. Die Union hatte deshalb erklärt, dass aufgrund dieser möglichen Folgen der Haushaltsentwurf nicht verabschiedungsreif sei, es bestünden zudem verfassungsrechtliche Risiken.

Auf Antrag der Union fand deshalb am 21.11.2023 eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss statt. Dort teilten die Experten die Bedenken: Um sicherzustellen, dass die aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in diesem Jahr abgeflossenen Mittel verfassungsrechtlich zulässig sind, wurde mehrheitlich empfohlen einen Nachtragshaushalt für 2023 zu verabschieden, der die Erklärung einer Notlage im Sinne der Schuldenbremse vorsieht. Uneinig waren sich die Sachverständigen aber in der Frage, ob der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Bundeshaushalt 2024 zeitnah beschlossen werden sollte oder nicht.

Insbesondere der Bundesrechnungshof hat gravierende verfassungsrechtliche Zweifel an einer zeitnahen Verabschiedung der Haushaltsgesetze 2024 geäußert: „Sollte der Bundestag den Haushalt 2024 sowie den Wirtschaftsplan des WSF für das Jahr 2024 auf Grundlage des Regierungsentwurfs ohne wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts beschließen, hielte der Bundesrechnungshof dies für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“. Denn die Nettokreditaufnahme (NKA) im Jahr 2023 würden nach Maßgaben des BVerfG-Urteils 2 BvF 1/22 – bezogen auf den WSF und die Anrechnung der Kreditaufnahme der Sondervermögen – tatsächlich bei 184,4 Mrd. Euro liegen würde. Das seien 138,8 Mrd. Euro mehr als nach der Schuldenregel zulässig (und im Bundeshaushalt ausgewiesen). Für den Regierungsentwurf 2024 bezifferte der Bundesrechnungshof die tatsächliche NKA mit 65,1 Mrd. Euro, die um 48,5 Mrd. Euro über der Schuldenregel und der im Entwurf vorgesehenen Neuverschuldung liege.

Diese ganze Entwicklung zeigt: Der Haushalt 2024 ist nicht beschlussfähig. Zunächst müssen – nicht nur in der Regierung, sondern auch unter Einbindung der Opposition – Lösungswege für einen verfassungskonformen Haushalt in 2023 und 2024 gefunden werden, der vor dem BVerfG Bestand hat; das braucht Beratungs- und Überlegenszeit.

Wie geht’s weiter mit den Haushaltsberatungen?

Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich für 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Mrd. Euro vorgesehen bei einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Mrd. Euro. Abschließend beraten werden sollte der Etatentwurf im Bundestag eigentlich in der Woche vom 27.11. bis 1.12.2023. Dieser Zeitplan kann jetzt nicht mehr eingehalten werden, womöglich kann der Haushalt 2024 in diesem Jahr überhaupt nicht mehr verabschiedet werden. Dennoch: „Gehe langsam, wenn du schnell ans Ziel kommen willst“…

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