Update: Das Wachstumschancengesetz zum zweiten Mal im Bundesrat – mit Happyend?

Am 22.3.2024 befasst sich nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses der Bundesrat zum zweiten Mal mit dem Wachstumschancengesetz. Lenken die Bundesländer ein oder scheitert das Gesetz endgültig?

Hintergrund

Das Gesetz – nach dem Koalitionsvertrag ein wichtiges Vorhaben der Ampelregierung – war am 17. 11.2023 vom Bundestag beschlossen worden (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396). Es hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit den Standorts Deutschland zu stärken. Ferner sollte das Gesetz einen spürbaren Beitrag zum (steuerlichen) Bürokratieabbau leisten. Es sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Mit dieser Prämie für Energieeffizienzmaßnahmen sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Der Bundesrat hatte allerdings am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Vermittlungsausschuss schlägt Wachstumschancengesetz „light“ vor

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 20/10411) vom 21.2.2024, dem der Bundestag am 23.2.2024 zugestimmt hat, umfasst zahlreiche Änderungen am Gesetz, unter anderem

  • die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
  • die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Demgegenüber soll die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen werden. Auf der Grundlage dieser vorgeschlagenen Änderungen würde das Wachstumschancengesetz zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen; ursprünglich hatte es ein Volumen von rund 7,1 Mrd. Euro, also weit mehr als das doppelte Entlastungsvolumen – vorgeschlagen wird also nur noch ein Gesetz „light“.

Wird aus dem „unechten“ doch noch ein echter Kompromiss?

Der Vermittlungsausschuss hat sein Votum gegen die Stimmen der Union gefasst, deshalb ist von einem „unechten“ Kompromiss die Rede. Die Union und die unionsgeführten Länder wollen ihre Zustimmung von der Rücknahme der Einschränkungen beim Agrardiesel abhängig machen. Das wurde zuletzt Anfang März in der MPK der Länder bekräftigt – ich habe im Blog berichtet.

Wichtig ist jetzt, dass Regierung und Opposition „Last Minute“ zu einer Einigung kommen. Das Junktim einer Rücknahme der Abkehr von den Agrardieselvergünstigungen für die Landwirtschaft scheint jetzt nicht mehr erreichbar. Möglich ist aber eine Kompensation zur Entlastung der Landwirtschaft, die im Volumen mindestens gleichwertig ist. Dann könnte am 22.3.2024 der Gordische Knoten doch noch durchschlagen werden. Wir bleiben dran…

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