Update: Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten abziehbar

Man kann auch beruflich TV-gucken

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf nun im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) entschieden.

Der Streitfall

Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Hierzu gab er an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.

Erster Rechtsgang – Das Urteil des FG Düsseldorf

Das Finanzgericht Düsseldorf lehnte im ersten Rechtsgang den Werbungskostenabzug ab (Urteil vom 14.09.2015, Az. 15 K 1712/15 E). Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug einer Tageszeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.

Das Urteil des BFH

Dem Vergleich mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung folgte der BFH im anschließenden Revisionsverfahren nicht. Er entschied, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde (Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16). Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Das Verfahren wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Zweiter Rechtsgang – Das Urteil des FG Münster

Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen stattgegeben. Das Gericht führt aus, dass der Kläger das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut.

Fazit

Der Präsident des FG Düsseldorf wies darauf hin, dass der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo trotz der Entscheidung seines Gerichts eine Ausnahme darstellt. Er weist darauf hin, dass ein Abzug von Werbungskosten immer voraussetzt, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. „Dies hat der Senat nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.“

Nach eigener Auffassung dürfte es aber auch noch andere Personenkreise geben, die beruflich TV-gucken, ins Kino oder sogar ins Theater gehen, wie zum Beispiel bei Filmemachern.

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