Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) ist auch nach weiteren Kompromissversuchen im Rat der EU-Mitgliedstaaten nicht konsensfähig: Deutschland bleibt bei seiner Enthaltung, die ein „Nein“ ist.
Hintergrund
Deutschland hat seit 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dass seit 2023 Unternehmen entlang der Lieferketten zur Überprüfung der Einhaltung von Umweltstandards, Beachtung von Menschenrechten und Arbeitsschutz verpflichtet. Seit 1.1.2024 ist der Anwendungsbereich nochmals erweitert worden, inzwischen werden weit mehr Unternehmen in die Pflicht genommen.
Auf EU-Ebene hatte die EU-Kommission am 23.2.2022 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung, den Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert. Am 14.12.2023 hatten sich die Verhandlungsführer von EU-Rat und EU-Parlament über die CSDDD geeinigt, die inhaltlich noch über das deutsche LKSG hinausgeht.
Amt 28.2.2024 hatte die belgische Ratspräsidentschaft mitgeteilt, dass die finale Abstimmung im EU-Rat abgesetzt wurde, weil innerhalb der EU keine Einigung erfolgt sei. Neben Italien und Frankreich hat vor allem Deutschland Bedenken angemeldet, die FDP will nicht zustimmen – ich habe berichtet.
FDP bleibt bei ihrem Votum
Nach weiteren Verhandlungen hat die Ratspräsidentschaft nun am Mittwoch einen weiteren Kompromissvorschlag vorgelegt, über den am Freitag (8.3.2024) final abgestimmt werden soll(te). Der Kompromiss sieht vor, dass die Regelung CSDDD nicht mehr für Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 150 Millionen Euro gelten soll, sondern erst ab 1000 Mitarbeitern und 300 Millionen Euro Umsatz. Zudem wurde in dem Vorschlag die Frage der zivilen Haftung aufgeweicht und Risikosektoren als Kategorie gestrichen.
Dennoch bleibt die FDP bei ihrem Nein, das bei der Abstimmung zu einer deutschen Enthaltung führen wird. Schließen sich auch Frankreich und Italien dem Veto an, ist auch der Kompromiss nicht mehrheitsfähig.
Was bedeutet das?
Die Verhandlungen sind festgefahren, die FDP plädiert schon für eine Neuaufnahme weiterer Verhandlungen erst nach den Europawahlen im Juni 2024. Bis dahin bleibt für die deutschen Unternehmen alles beim Alten: Das LKSG gilt unverändert fort, auch wenn damit auf europäischen Bühnen für deutsche Unternehmen Wettbewerbsnachteile verbunden sind.
Weitere Informationen:
- DIHK-PM vom 1.2.2024 „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“: EU-Lieferkettenrichtlinie: Gründlichkeit vor Schnelligkeit (dihk.de)
- Spiegel online 6.3.2024: FDP: Marco Buschmann lehnt neuen Vorschlag zur Lieferkettenrichtlinie ab
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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