Es ist nun etwa ein Jahr her, als der Bundesfinanzhof (BFH) schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen geäußert hat. Der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Steuernachzahlung bestehe seit mehr als 50 Jahren unverändert. Er soll nun gesenkt werden. Nun hat die Fraktion der FDP einen Antrag gestellt, diesen auf mind. 0,1 Prozent pro Monat bzw. 1,2 Prozent pro Jahr zu senken.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Mit Beschluss vom 25.04.2018 (IX B 21/18) hat der BFH in einem summarischen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Der BFH begründet diese Entscheidung zu den Zinsen nach §§ 233a, 238 AO mit der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes. Er äußerte schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreitet nämlich nach Ansicht des BFH den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich, da sich im Streitzeitraum ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe. Nach Auffassung des BFH verletze der Zinssatz daher den allmeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
Nach Ansicht des BFH sei der Gesetzgeber verfassungsrechtlich angehalten zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung zu der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten gesetzlichen Höhe von Nachzahlungszinsen auch bei dauerhafter Verfestigung des Niedrigzinsniveaus aufrechtzuerhalten sei oder die Zinshöhe herabgesetzt werden müsse.
Antrag auf Senkung der Zinsen
Der Zinssatz auf Steuernachforderungen beträgt derzeit noch 0,5 Prozent für jeden vollen Monat. In ihrem Antrag vom 14.05.2019 (BT-Drucksache 19/10158) fordert nun die FDP die Herabsetzung. Hiernach soll der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens aber 0,1 Prozent, betragen.
In Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen sei der bisherige Zinssatz unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wer wenig Zinsen erhält, sollte schließlich auch wenig Zinsen zahlen. Aber auch umgekehrt lässt sich sagen, dass Steuerguthaben zu einer attraktiven Anlageform geworden sind, schließlich werden Guthaben selten so sicher und gut verzinst, wie hier.
Vor dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinses ist daher eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten. Es ist zudem auch ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiert, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren, so die Partei.
Wie viel Prozent dürfen es sein?
Seit dem Beschluss des BFH ist viel in Bewegung gekommen. Ob sich der Zinssatz von 0,1 Prozent pro Monat durchsetzen lässt, bleibt abzuwarten. Wir dürfen gespannt bleiben und die politischen Diskussionen verfolgen.
Weitere Informationen:
- Antrag der FDP vom 14.05.2019, BT-Drucksache 19/10158
- BFH v. 25.04.2018 – IX B 21/18
Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:
Ronig, Zinsen auf Steuern, infoCenter NWB JAAAA-88464
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