BFH zeigt Herz bei Pflegekindern (und -eltern)

In den vergangenen Jahren stellte der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung die Steuerbefreiung der Betreuung von Pflegekindern umfassend fest. Nun hat er ebenso Intensivfälle erfasst – und die Finanzverwaltung abgewatscht. Weiterlesen

Schluss mit der einfachen „Entmündigung“ – Betreuung

Vielleicht ist vielen nicht bekannt: Entmündigung gibt es nicht mehr. Das Ganze nennt sich jetzt Betreuung. Das Betreuungsrecht hat 1992 das frühere Recht der Entmündigung abgelöst. Unterschied ist der, dass der Betreute geschäftsfähig bleibt – und auch ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz hat, wie das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Fall festgestellt hat.

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