Hinzuschätzung trotz behaupteten Döner-Kriegs

Das FG Hamburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige, der Besitzes eines Döner-Imbisses, offenbar in erheblichem Maße Steuern hinterzogen hatte. Wie so oft in solchen Fällen ist das Finanzamt – aus sachlichen oder aus zeitlichen Erwägungen heraus – nicht in der Lage, alle Umsätze genauestens zu ermitteln und sucht sich daher einen – vermeintlich – repräsentativen Zeitraum aus, um die dort ermittelten Zahlen bzw. Hinzuschätzungen auf den gesamten Prüfungszeitraum anzuwenden. Auch in dem Fall des Dönerimbisses ist man so vorgegangen. Weiterlesen