Wieder Ärger beim DFB – Bandenwerbung im Fokus

Als ich die Nachricht der (nächsten) Razzia beim DFB wegen Steuerhinterziehung las, musste ich kurz schmunzeln – aber das tut nichts zur Sache. Anscheinend hat der DFB wieder ein Problem mit dem Fiskus. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft. Schauen wir uns das doch mal kurz an, denn schließlich ist Bandenwerbung nicht nur etwas für die „ganz Großen“, sondern auch etwas für kleinere Vereine.

Die entgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung von Werbeflächen in vereinseigenen oder gemieteten Sportstätten (z. B. an der Bande) an Werbeunternehmer ist als steuerfreie Vermögensverwaltung zu beurteilen. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Pächter (dem Werbeunternehmer) ein angemessener Gewinn verbleibt. Der Vermögensverwaltung steht dabei eine vertraglich vorgesehene Einwirkung des Vereins auf die Werbetexte, die farbliche Gestaltung, die Wahl des Untergrundmaterials sowie die Art der Befestigung der Bandenwerbung nicht entgegen. Denn dabei handelt es sich lediglich um Bestimmungen, die die Ausübung des Rechts durch den Pächter begrenzen.

Die Vermögensverwaltung wird in dem Moment verlassen, wenn der Verein selbst die Verträge mit den werbenden Unternehmen abschließt. Denn ein selbst betriebenes Werbegeschäft ist nicht auf den Einsatz von Vermögenswerten gerichtet, sondern erfordert eine aktive Tätigkeit am Markt. Bei dieser Form der Bandenwerbung werden nicht lediglich die Werbeflächen überlassen, sondern auch die Erwartung des Werbenden erfüllt, attraktive Sportveranstaltungen durchzuführen. Damit stellt die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.

Zusammengefasst lässt sich die Bandenwerbung in aktive und passive Werbung unterteilen. Hält sich der Verein aus der Bandenwerbung raus (passiv), liegt Vermögensverwaltung vor. Je mehr er sich jedoch einmischt (aktiv), desto weiter geht es in Richtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Was ist nun beim DFB passiert? Der DFB hatte die Werbeflächen an einen Sportvermarkter verpachtet. Allerdings soll diesem bei der Auswahl der Werbepartner kein Handlungsspielraum verblieben sein. Er musste die Exklusivität des Generalsponsors und des Generalsausrüsters der Nationalmannschaft berücksichtigen und Konkurrenzunternehmen ausschließen. Dem DFB wird somit vorgeworfen, aktiv in die Bandenwerbung eingegriffen zu haben und das führt eben zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Mal schauen, wie dieses Dilemma ausgeht. Ach ja, es soll übrigens um eine Besteuerung von rd. 4,7 Millionen Euro gehen.

Ein Beitrag von:

  • Lutz Ritter
    • Steuerberater, LL.M.
    • Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
    • Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e. V.)
    • Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)
    • Steuerabteilung BW PARTNER, Stuttgart

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