Update: Bezahlbare Wohnungen durch Mietpreisbremse und Wohnungsbau-Turbo

Am 26.6.2025 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) beschlossen. Weitergehende Änderungsvorschläge der Fraktionen der LINKEN und der GRÜNEN fanden keine Mehrheit.

Hintergrund

Bereits am 28.5.2025 hatte das Bundeskabinett die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen und das erforderliche Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Dies war erforderlich, weil die aktuelle Mietpreisbremse bis zum 31.12.2025 befristet ist.

Bundestagsbeschluss vom 26.6.2025

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 26.6.2025 ist jetzt der Weg frei, um die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 31.12.2029 umzusetzen. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Die Landesregierungen können hierfür betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen (§ 556d Abs.2 BGB). Die Mietpreisbremse wird aber nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt, also ein Investitionsanreiz geschaffen werden.

Wohnungsbau-Turbo

Mit dem am 18.6.2025 beschlossenen „Wohnungsbau-Turbo” soll schneller mehr, bezahlbarer Wohnraum entstehen. Hierfür muss das BauGB geändert werden. § 246e BauGB-E und weitere damit verbundene Neuregelungen sollen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglichen. Kommunen sollen – befristet bis Ende 2030 – auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten können, um schneller neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.

Ferner soll die Regelung in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können, zum Schutz von Mietern gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten – nämlich statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030.

Bewertung

Allein die jetzt beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse schafft noch keinen bezahlbaren Wohnraum, erst recht keine neuen Wohnungen. Zunächst müssen jetzt die Länder die Städte und Ballungen durch Rechtsverordnung definieren, in denen der Wohnungsmarkt „angespannt“ ist. Das erfordert eine entsprechende Marktanalyse, die sich nicht „in fünf Minuten“ machen lässt. Und noch wichtiger ist, dass das Gesetzgebungsverfahren für den Wohnungsbau-Turbo jetzt zügig in Gang kommt und zeitnah abgeschlossen wird, ohne wieder zerredet zu werden. Erst dann ist Basis geschaffen für mehr und schnelleren Wohnungsbau und damit auch für priv

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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