Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat – aber der Schuldenhaushalt hat Risiken

Am 19.12.2026 hat der Bundesrat dem Bundeshaushalt 2026 zugestimmt, den zuvor der Bundestag beschlossen hat. Die Erkenntnis lautet: Deutschland lebt zunehmend „auf Pump“ und befindet sich auf einem gefährlichen Weg.

Hintergrund

Wir erinnern uns: Am 18.9.2025 hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2025 verabschiedet, schon am 23.9.2025 wurde der Bundesetat 2026 eingebracht – ich habe dazu im Blog berichtet. Schon der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 war üppig; im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat er jetzt nochmals an Volumen zugenommen.

Eckpunkte des Bundeshaushaltes 2026

In der vom Haushaltsausschuss geänderten, von Bundestag und Bundesrat gebilligten finalen Version hat der Bundeshaushalt 2026 folgende Eckpunkte:

  • Einnahmen und Ausgaben: Der Haushalt sieht für das Jahr 2026 Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 524,54 Mrd. Euro vor. 387,21 Mrd. Einnahmen sind Steuereinnahmen, 97,96 Mrd. Euro stammen aus Krediten und rund 39,36 Mrd. Euro aus sonstigen Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Mrd. Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.
  • Sondervermögen: Besondere Bedeutung kommt den Sondervermögen zu, die im März 2025 durch eine Änderung des Grundgesetzes eingeführt wurden. Für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sind 58,07 Mrd. Euro veranschlagt, während aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ 34,80 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Zudem sind Ausgaben in Höhe von 25,51 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr vorgesehen. Insgesamt wächst der Verteidigungsetat auf 82,65 Mrd. Euro, was einem Anstieg von fast 33 Prozent entspricht. Dieser Betrag umfasst neben den Mitteln aus dem Sondervermögen auch Investitionen, die durch die neue Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben geschaffen wurden.
  • Investitionen: Die Investitionen belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf über 128 Mrd. Euro. Die Mittel sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, Forschung und Entwicklung, Wohnraum, Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit fließen.

 

Einschätzung und Ausblick: Deutschland lebt über seine Verhältnisse

Unterm Strich ist der Haushalt 2026 durch einen beträchtlichen Zuwachs der Ausgaben und eine deutliche Zunahme der Neuverschuldung gekennzeichnet. Deutschland wird mehr in Infrastruktur, Digitalisierung und Verteidigung investieren und dies zu einem wachsenden Teil mit Krediten finanzieren.

Auf der Ausgabenseite langt der Bund nochmals richtig hin: Das nun beschlossene Ausgabenvolumen von 524,54 Mrd. Euro sind 21,54 Mrd. Euro mehr als 2025 und zugleich ein Plus von 4,06 Mrd. Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Mrd. Euro). Nichts anderes gilt auf der Finanzierungsseite: Die Nettokreditaufnahme liegt im Kernhaushalt bei 97,96 Mrd. Euro – 8,01 Mrd. Euro höher als von der Bundesregierung geplant und 16,18 Mrd. Euro mehr als in 2025. Nach der Schuldenregel des Grundgesetzes ist eigentlich nur eine Kreditaufnahme von 40,39 Mrd. Euro möglich, die im Haushalt voll ausgenutzt wird. Weitere 57,57 Mrd. Euro Kreditaufnahme fallen unter die sogenannte Bereichsausnahme, die mit einer Grundgesetzänderung im März dieses Jahres eingeführt wurde.

Dies erfordert eigentlich dringend eine striktere Überwachung der Staatsfinanzen, vor allem auf der Ausgabenseite – davon ist aber bislang nichts zu sehen, im Gegenteil: Die Kosten der sog. Mütterrente III, die im Rahmen des Rentenpakets vom Bundestag (BT-Drs. 21/1929) am 5.12.2025 beschlossen und vom Bundesrat am 19.12.2025 bestätigt wurde (BR-Drs. 723/25 (B)), um die Renten für Mütter vor 1992 geborener Kinder anzugleichen, werden auf jährlich rund 5 Mrd. Euro geschätzt und vollständig aus Steuermitteln finanziert.  In ähnlicher Höhe bewegt sich das Wahlkampfgeschenk an die Gastronomie mit der im Steueränderungsgesetz 2025 (BT-Drs. 21/1974; 21/3104) beschlossenen Senkung der Umsatzsteuern auf Dienstleistungen und Speisen. Allein diese beiden Beispiele belegen Luxusausgaben des Staates für kleine Zielgruppen und damit beschränkte Wirkung

Was unverändert Sorge bereitet ist, dass es sich um einen von Ausgaben geprägten Haushaltsplan handelt, der zunehmend schuldenfinanziert ist. Das ist ein gefährlicher Weg, weil bei einem kreditfinanzierten Haushalt die Zinsaufwendungen steigen und ebenfalls zunächst erwirtschaftet werden müssen. Ich bleibe dabei: Deutschland lebt derzeit über seine Verhältnisse und gönnt sich an Ausgaben mehr als finanziert werden kann.

Ob künftig die Staatseinnahmen wieder deutlich steigen, weil die Entlastungsmaßnahmen des Staates zu mehr Wachstum führen, muss sich auch erst noch erweisen. Die Wachstumsprognosen der Wirtschaftsinstitute für 2026 bewegen sich zwischen 0,7 bis 1,4 Prozent, die Prognose der Bundesregierung mit 1,3 Prozent BIP-Wachstum also eher am oberen (optimistischen) Rand.

Angesichts einer bislang eher glücklosen Bundesregierung mit einer am Jahresende 2025 stagnierenden deutschen Wirtschaft gilt aus Sicht der Politik: Die Hoffnung stirbt zuletzt! – Wenn das mal gut geht …

Weitere Informationen

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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