Neues Heizungsgesetz mit wenig Gegenliebe im Bundesrat

Am 12.6.2026 befasst sich im ersten Umlauf der Bundesrat (BR) zum Regierungsentwurf für ein neues Heizungsgesetz (Gebäude-Modernisierungsgesetz – GModG). Aus den Ausschüssen des BR hagelt es schon jetzt Kritik.

Hintergrund

Ich hatte bereits im Blog berichtet: Entsprechend dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung unlängst den Entwurf für ein GModG auf den Weg gebracht, mit dem das von der Ampelregierung umgesetzte GEG (Sog. Heizungsgesetz) im Wesentlichen wieder geändert werden soll. Die erste Beratung im Bundestag erfolgt am 11.6.2026, danach geht der Entwurf in die BT-Ausschüsse.

Heftige Kritik im Bundesrat

Am 12.6.2026 befasst sich der Bundesrat im sog. ersten Umlauf mit dem Entwurf. Schon jetzt steht fest: Aus den BR- Ausschüssen hagelt es heftig Kritik, nur der Finanzausschuss und der Rechtsausschuss haben offenbar keine Bedenken.

Der Wirtschaftsausschuss und der Umweltausschuss bemängeln, dass der Regierungsentwurf in die falsche Richtung weise. Er verlangsame die gerade in Schwung kommende Wärmewende und verlängere damit die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Zudem bestünden Bedenken, ob eine ausreichende Menge an nachhaltiger Biomasse verfügbar sei, um die „Bio-Treppe“ und die Grüngasquote erfüllen zu können. So seien sowohl die Versorgungssicherheit als auch das Erreichen der Klimaziele gefährdet.

Beide Ausschüsse betonen, dass die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere das 65-Prozent-Erfordernis für erneuerbare Energien, ein wichtiger Schritt zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung seien. Die Reduktion auf die Biotreppe und eine äußerst geringe Biogasquote reichten nicht aus, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Der Bundesrat solle daher fordern, das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beizubehalten.

Der Wirtschafts- und der Umweltausschuss kommen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf handwerklich mangelhaft sei und zu übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand führe. Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund fehlender Definitionen offen; der Entwurf sei nicht praxistauglich.

Der Umweltausschuss fordert, die Regelungen so anzupassen, dass das Anforderungsniveau an neue Heizungsanlagen mindestens beibehalten werde. Das Bundesverfassungsgericht habe es untersagt, die Lasten für die Minderung der Treibhausgase einseitig in die Zukunft zu verlagern. Künftige Generationen dürften nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Der Ausschuss für Wohnungsbau und der Umweltausschuss fordern zudem, die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietern auch auf die vierte Stufe der „Bio-Treppe“ auszuweiten.

Bewertung

zu erwarten, dass der BR am 12.6.2026 der Ausschussempfehlung folgend eine umfangreiche Stellungnahme zum GModG beschließt. Hierzu muss sich die Bundesregierung dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren äußern, egal ob sie einzelne Vorschläge übernimmt oder ablehnt. Fest steht schon jetzt, dass damit der Zeitplan der Regierung gewaltig ins Wackeln kommt. Denn eigentlich sollte das GModG noch vor der Sommerpause, also bis Ende Juli beschlossen werden. Das ist schon in Bezug auf das einzuhaltende Verfahren, fraglich, erst recht aber inhaltlich, nachdem auch schon die Fraktionen der Grünen und die Linke im BT mit eigenen Gesetzesanträgen zum Sturm auf das GModG geblasen haben.

Wir bleiben dran!

Weitere Informationen

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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