Anfrage zur Gewerbesteuer-Hinzurechnung oder „Was soll das?“

Vor einigen Jahren sang Herbert Grönemeyer „Was soll das?“ Irgendwie geht mir das Lied nicht aus dem Kopf, seit ich die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen beim Ankauf von Hotelkontingenten“ zur Kenntnis genommen habe (BT-Drucks.19/3875).

Das „Was soll das“ bezieht sich aber nicht auf die (gewerbesteuerliche) Besteuerung der Reiseleistungen, sondern vielmehr um die Sinnhaftigkeit der Anfrage. Gerne nehme ich Schreiben der Finanzverwaltung und Entscheidungen der Gerichte aufs Korn. Bei diesem Thema frage ich mich aber, warum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht einfach die Revisionsentscheidung des BFH (III R 22/16) abwarten, anstatt „ketzerische“ Fragen zu stellen. Hier ein Auszug:

„Wie wird die Bundesregierung die rechtlichen Unsicherheiten, welche derzeit bezüglich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen bestehen, ausräumen und wann soll eine solche Klarstellung erfolgen?“

Also, bei allem Respekt vor der Leistung der handelnden politischen Akteure: Die Antwort kann ich Ihnen geben. Die rechtlichen Unsicherheiten werden (hoffentlich) ausgeräumt, wenn der BFH entschieden hat. So einfach ist die Welt.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich ist der Kampf der Reisebranche gegen die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen richtig. Und ich hoffe, dass das BFH-Verfahren für die Betroffenen gut ausgeht, da mir die Branche nahe steht. Aber wenn es schon darum geht, neben der rein rechtlichen Auseinandersetzung die handelnden Personen politisch unter Druck zu setzen, helfen meines Erachtens Fragen wie die folgende nicht weiter:

„Wie viele Reiseveranstalter in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt und wie viele Reiseveranstalter setzen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen seit wann aus (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?“

Das ist ­– wie man so schön sagt – reine Schaufensterpolitik. Seriös wäre es, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (oder eine andere politische Partei) einen Gesetzesentwurf (gegebenenfalls über den Bundesrat) eingebracht hätten, der die Thematik der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung insgesamt einer Neubetrachtung unterzieht und den einen oder anderen unseligen Hinzurechnungstatbestand einfach abgeschafft hätte.

Die Frage, wie viele Reiseveranstalter es in Deutschland gibt, hätte übrigens auch Statista beantworten können (https://de.statista.com/themen/731/reiseveranstalter/). Dazu bedarf es nicht einer Anfrage an die Bundesregierung. Also: Was soll das?

Weitere Informationen:
Verfahrensverlauf | BFH – III R 22/16 – anhängig seit 19.01.2018

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag im NWB Experten-Blog:
Urteilsgründe zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen“ liegen vor

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