Anzeigepflicht: Ist die Finanzautonomie der Gemeinden ein Steuerschlupfloch?

Schon im Beitrag „Steuerberater sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers“ habe ich nicht nur meinen Unmut über die geplante Regelung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kund getan. Welche Stilblüten diese jedoch ziehen könnte, ist schon erstaunlich.

In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel: „Kanzleien sollen Steuermodelle melden – Die Länderfinanzminister wollen die Urheber der Tricksereien zur Verantwortung ziehen.“ Heißt es unter anderem: „Die Anzeigepflicht soll sich ausdrücklich auf alle Steuermodelle beziehen, nicht nur auf Briefkastenfirmen im Ausland. Wenn etwa ein Unternehmen in München ansässig ist, in der Landeshauptstadt aber deutlich höhere Gewerbesteuer zahlen muss als in einer Umlandgemeinde und deshalb dort eine Niederlassung gründet, soll dies transparent gemacht werden. Heinold [Ihres Zeichens Finanzministerin von Schleswig-Holstein] betonte, von großen Konzernen genutzte Steuerschlupflöcher könnten nur dann wirksam geschlossen werden, wenn der Gesetzgeber frühzeitig über genutzte Steuersparmodelle informiert werde.“

Mir persönlich war bisher überhaupt nicht klar, dass die unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze und deren Anwendung aufgrund verschiedener Niederlassungen eines Unternehmens ein Steuerschlupfloch ist. Sicherlich wird es auch hier schwarze Schafe geben, die mittels eines fingierten Sitzes versuchen geringere Hebesätze auszunutzen. Wer aber jedoch eine echte Niederlassung in einer anderen Gemeinde eröffnet, nutzt ja wohl kein Schlupfloch. Soll so etwas dann schon anzeigepflichtig werden? Immerhin sind die Finanzautonomie der Gemeinden und der dadurch auch entstehende Steuerwettbewerb politisch gewollt. Dennoch schwingt auch hier schon wieder eine Art Generalverdacht mit, den der Gesetzgeber in Griff bekommen muss. Andersfalls könnte der politisch gewollte Steuerwettbewerb für den Steuerpflichtigen und seinen Berater zu einen kaum zu beherrschenden Problem werden.

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