Autor: Christian Herold
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IPSC ist eine Schießsportdisziplin, die von der International Practical Shooting Confederation durchgeführt wird. Bei dieser Sportart bewegt sich der Schütze mit einer geladenen Waffe im Raum und absolviert in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen. Geschossen wird auf abstrakte Zielscheiben, auf einfarbige achteckige Pappscheiben mit verschiedenen Trefferzonen oder auf runde/längliche Metallplatten. Die Ausübung des IPSC-Schießens erfolgt nach einem umfassenden Regelwerk des Bundes Deutscher Sportschützen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Für Fahrten zur Arbeit können grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn darf ebenfalls die Entfernungspauschale abgezogen werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können diese aber geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.
Der BFH hat Zweifel, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, als Heilbehandlungen gelten können. Er hat den EuGH mit Beschluss vom 18.9.2018 (XI R 19/15) um Klärung gebeten. Im Streitfall betrieb die Klägerin im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen ein Gesundheitstelefon zur Beratung von Versicherten in medizinischer Hinsicht. Sie führte zudem Patientenbegleitprogramme durch, bei denen bestimmte Versicherte auf der Basis von Abrechnungsdaten und Krankheitsbildern über eine medizinische Hotline situationsbezogene Informationen zu ihrem Krankenbild erhielten. Die telefonischen Beratungsleistungen wurden durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte erbracht, die größtenteils auch als „Gesundheitscoach“ ausgebildet waren. In ca. einem...
Wenn Aktiengesellschaften fusionieren oder sich spalten, müssen die beteiligten Aktionäre häufig die Aktien ihres alten Unternehmens hergeben und erhalten dafür Aktien des neuen Unternehmens. Beim Aktientausch treten die erhaltenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile. Dadurch bleiben die steuerlichen Reserven dauerhaft verstrickt und werden erst bei einer zukünftigen Veräußerung realisiert und erst dann versteuert. Allerdings gibt es eine fiese Steuerfalle: Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, ist dieser ebenso wie eine Bardividende nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG). Diese Vorschrift ist...
In den vergangenen Tagen habe ich die Ausfüllhilfen für die Steuererklärung 2018 erstellen dürfen (besser „müssen“), zumindest für die wichtigsten Vordrucke. Auch habe ich Ermittlungsschemata zur Berechnung der abziehbaren Aufwendungen 2019 erarbeitet, um beispielsweise berechnen zu können, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerwirksam eingezahlt werden kann. Und ja, wieder einmal kam mir die Galle hoch. Hand aufs Herz: Wer versteht noch wirklich die Ermittlung der Höchst- und Abzugsbeträge für die Vorsorgeaufwendungen in allen Einzelheiten?
Kapitalanleger, die Betrügern aufgesessen sind, haben es schwer genug. Leider haben sie regelmäßig weder von der Finanzverwaltung noch vom BFH Unterstützung erwarten dürfen. Mit einer – aus meiner Sicht – überaus seltsamen Logik werden selbst Scheinrenditen besteuert. Mit Urteil vom 11.2.2014 (VIII R 25/12) hat der BFH noch entschieden: „Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre“. Die Rechtsprechung ist gesichert.
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse werden von der Finanzverwaltung seit Jahr und Tag unter die Lupe genommen. Ebenfalls seit Jahr und Tag loten Steuerzahler aber die Grenzen der Anerkennung aus. Ich persönlich frage mich zwar immer, warum man wirklich alles auf die Spitze treiben muss. Aber nun ja: Wenn es diese Fälle nicht gäbe, hätten die Finanzgerichte wenig zu tun und vielleicht wäre das Steuerrecht dann ein Stück weit langweiliger. Jüngst ging es vor den Finanzgerichten mehrfach um die Frage, ob dem Ehegatten oder dem(der) Lebensgefährten(in) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Dienstwagen – steuerlich wirksam – zur Verfügung gestellt werden darf. Soeben hat...
In vielen Artikeln zur verlängerten Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung heißt es: „Ab 2019 haben Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, denn der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung verschiebt sich für die Pflichtveranlagten bzw. Steuerzahler ohne Berater um zwei Monate nach hinten. Statt bis Ende Mai muss die Steuererklärung nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Dadurch haben Sie weniger Stress.“ Doch ist das richtig? Ich meine nicht die Frist an sich, sondern die Sache mit dem Stress.
Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die Absicht besteht, auf Dauer einen Überschuss zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird diese Absicht durch die Finanzverwaltung unterstellt. Doch es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen die Vermutung, einen dauerhaften Überschuss erzielen zu wollen, angezweifelt wird. Zur Freude der Immobilienbesitzer hat das FG Hamburg aber entschieden, dass eine dauerhafte Vermietungsabsicht selbst dann zu bejahen sein kann, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen entgeltlich zu überlassen (Urteil vom 12.9.2018, 2 K 151/17).
Ordnet eine Gemeinde die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 28.11.2018 (Az. 1 K 71/16 E) entschieden.
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