Autor: Christian Herold
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Die GoBD verlangen an mehreren Stellen die Unveränderbarkeit der einmal erhobenen Daten. Dabei wird nicht nur die Unveränderbarkeit des eigentlichen Buchführungswerks, sondern auch der eingesetzten Vorsysteme verlangt. Beispielsweise gilt die Voraussetzung der Unveränderbarkeit auch für Warenwirtschaftssysteme. Auch Stammdaten dürfen nicht gelöscht werden. Nun stelle ich mir allerdings die Frage, inwieweit die Anforderungen der Finanzverwaltung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Einklang gebracht werden können. Denn nach § 35 BDSG müssen personenbezogene Daten in bestimmten Fällen gelöscht werden. Zudem heißt es in Absatz 2 der Vorschrift, dass personenbezogene Daten – von Ausnahmen abgesehen – jederzeit gelöscht werden können.
Bereits vor einiger Zeit habe ich vor der Gefahren eines Nießbrauchs im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge gewarnt (siehe Blog-Beitrag „Unternehmensnachfolge: Finger weg vom Nießbrauch?“). Heute möchte ich auf einen speziellen Fall aufmerksam machen, der bei der Planung der (Unternehmens-)Nachfolge ebenfalls erhebliche Probleme bereiten kann. Es geht um Folgendes: Ein Steuerpflichtiger hat seinen Betrieb vor vielen Jahren aufgegeben; die Immobilien des ehemaligen Betriebsvermögens werden jedoch weiterhin an einen fremden Unternehmer für dessen Gewerbebetrieb verpachtet. Um den Aufgabegewinn nicht versteuern zu müssen, wurde seinerzeit die Betriebsverpachtung im Ganzen erklärt. Nun möchte der Steuerpflichtige seinen verpachteten Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf eines...
Auf Bund-Länder-Ebene wurde Ende letzten Jahres erörtert, zu welchem Bilanzstichtag Steuererstattungsansprüche zu bilanzieren sind, die sich aus einer Änderung der Rechtsauffassung zugunsten des Steuerpflichtigen ergeben (vgl. OFD Niedersachsen 25.11.2015, S 2133-31-222/St 221). Danach gilt: „Steuererstattungsansprüche können frühestens aktiviert werden, wenn sie nach den steuerrechtlichen Vorschriften entstanden und hinreichend sicher sind (Realisationsprinzip). Für zunächst vom FA bestrittene Erstattungsansprüche ist das erst der Fall …… , wenn eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist, das Urteil vorbehaltlos im BStBl Teil II veröffentlicht wurde und der betroffene Steuerbescheid verfahrensrechtlich geändert werden kann.“ Die Verwaltungsauffassung ist sicherlich für sich genommen erst einmal begrüßenswert. Mich persönlich stört...
Am 15. Februar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, an den 58. Berliner Steuergesprächen teilzunehmen. Es ging um das Thema „Niedrigzinsen und Steuerrecht“. Mehrere Referenten, unter anderem Frau Professor Hey (Universität zu Köln), diskutierten, ob die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit 0,5 Prozent pro Monat noch angemessen und vor allem verfassungskonform ist. Auch ging es um die Frage, welche Auswirkungen der Niedrigzins auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen hat bzw. welche Probleme sich durch das Auseinanderdriften von Handels- und Steuerbilanz ergeben. Letztlich bestand (und besteht) aber wohl wenig Hoffnung, dass sich an der steuergesetzlichen Regelung kurz- bis mittelfristig etwas ändern wird, da...
Der BFH hat in sein Urteil vom 16. Dezember 2015 (IV R 8/12) einen bemerkenswerten Satz aufgenommen, der unzählige Streitfälle mit den Finanzämtern zugunsten der Steuerpflichtigen beenden könnte. Dieser lautet: „Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines ´Gesamtplans´ gibt es nicht.“ Die vorhergehenden Sätze lauten: „Entgegen der Auffassung von FA und FG gibt es keinen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass eine aufgrund einheitlicher Planung in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Mehrzahl von Rechtsgeschäften für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammenzufassen und sodann unter den Steuertatbestand zu subsumieren ist.
BP-Berichte enthalten– neben den eigentlichen Ausführungen zu den Mehr- und Minderergebnissen der Prüfungsjahre – oftmals weitere Hinweise. Diese können „gutgemeinter Natur“ sein, zum Beispiel zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs oder zur richtigen Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Es kann sich aber durchaus um Hinweise handeln, bei denen man sich nicht sicher ist, ob diese „Feststellungs-Charakter“ haben. Beispiel: Im Rahmen einer Betriebsprüfung einigt man sich darauf, dass in der Vergangenheit noch kein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen war. Der Prüfer vermerkt jedoch in seinem Bericht, dass bei Veräußerung einer weiteren Immobilie ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben sei. Nun stellt sich die Frage, ob solche Angaben im...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen. Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg (Altmühltal) und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die klagenden Steuerberater betreuen verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe und machen zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen Stadtverwaltung und Steuerberatern ist umstritten, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben.
Am Montag der vergangenen Woche habe ich mit einem namhaften Vertreter unseres Berufsstandes zum Thema „GoBD“ und „Revisionssicherheit der eingesetzten Systeme“ sprechen können. Er sagte mir, dass die Finanzämter eigentlich angehalten wären, bei ihren Prüfungen mit Augenmaß vorzugehen. Das heißt: Es soll nicht gleich jedes eingesetzte Vorsystem (Warenwirtschaftssystem, Rechnungsprogramm etc.) als nicht GoBD-konform verworfen werden, nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, einzelne Datensätze zu löschen bzw. zu verändern. Ich stelle nun jedoch fest, dass sich die ersten Prüfer die Vorsysteme genau anschauen, die Revisionssicherheit anzweifeln und mit Hinzuschätzungen drohen – und zwar selbst dann, wenn die Prüfung ansonsten keine weiteren...
Wie bereits mein Blogger-Kollege Jürgen F. Berners ausgeführt hat, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung des § 3a StBerG oder zumindest dessen Auslegung als nicht EU-konform an (Urteil vom 17.12.2015, C-342/14). Es sind damit – nunmehr gerichtsfest – auch ausländische Steuerberatungsgesellschaften zur Hilfeleistung in Steuersachen über die Grenze hinweg befugt, wenn sie über eine „entsprechende Qualifikation“ verfügen. Das muss naturgemäß nicht der deutsche Steuerberatertitel sein. In dem zugrundeliegenden Fall wird der BFH die klagende ausländische Steuerberatungsgesellschaft nun wohl anerkennen und zur grenzüberschreitenden Steuerberatung zulassen.
Gesellschafter, die ihrer GmbH ein Darlehen gewährt haben, können den Wertverlust ihres Darlehens in der Krise der Gesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Selbst wenn anerkannt wird, dass die Hingabe des Darlehens aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgte, wird sich ein Wertverlust erst mit Veräußerung der Beteiligung auswirken, sofern diese im Privatvermögen gehalten wird. In diesen Fällen sollte überlegt werden, ob die Forderung zum Beispiel an den Ehepartner oder einen anderen nahen Angehörigen veräußert werden kann.
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