Autor: Christian Herold
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Der BFH hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers, der seine Geburtstagsparty mit einer dienstlichen Feier verbindet, teilweise als Werbungskosten abgezogen werden können. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt worden ist. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie...
Risikomanagementsysteme werden von der Finanzverwaltung schon seit längerem eingesetzt. Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollen diese jedoch eine gesetzliche Grundlage erhalten. In dem Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens heißt es zu § 88 Abs. 5 AO: „Die Finanzbehörden können zur Bewertung der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und Prüfungen für eine gleichmäßige und gesetzmäßige Steuerfestsetzung und Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen automationsgestützte Systeme einsetzen (Risikomanagementsysteme). Dabei soll auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung berücksichtigt werden. Das Risikomanagement muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Sicherlich nicht ganz selten sind die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger jenseits des 60. Lebensjahres noch einmal heiratet, und zwar mitunter eine(n) wesentlich jüngere(n) Partner(in). Offenbar befinden sich in zahlreichen Versorgungszusagen so genannte Spätehenklauseln, die verhindern sollen, dass der neue, wesentlich jüngere Partner noch über Jahrzehnte nach dem Ableben des ehemaligen Mitarbeiters versorgt wird. Doch hier hat nun das BAG einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Kernaussagen des Urteils vom 4. August 2015 (3 AZR 137/13) lauten:
Deutschland hat mit Australien, Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada (E6-Staaten) im Rahmen des BEPS-Aktionsplans der OECD einen weitreichenden Informationsaustausch über verschiedene Unternehmen der digitalen Wirtschaft vereinbart (u.a. den „Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ vom 6.12.2012). Um die gesetzlichen Ursachen für die niedrige effektive Steuerbelastung bestimmter multinationaler Unternehmen zu klären, sollen ohne Anonymisierung und unabhängig von der konkreten Besteuerung der einzelnen Gesellschaften Informationen zu Strukturen und Geschäftsmodellen ausgetauscht werden. Das FG Köln hat dem BZSt nunmehr im Wege einer einstweiligen Anordnung (vorläufig) untersagt, entsprechende Informationen zu erteilen oder einzuholen (Beschluss vom 7.9.2015, 2 V 1375/15). Der zwischen...
Es ist bereits durch die Presse gegangen: Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland tätig werden darf. Deutschland verstoße damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Schlussanträge v. 1.10.2015 in der Rs. C-342/14). Der Generalanwalt stößt sich insbesondere daran, dass § 4 StBerG ohnehin eine große Zahl von Personen aufzählt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ohne über eine entsprechende Berufsqualifikation zu verfügen (z.B. Notare, Patentanwälte, Vermögensverwalter, Lohnsteuerhilfevereine).
Wie bereits erwartet hat das BFH-Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) zum Zeitreihenvergleich neuen Wind in Sachen „Manipulationssichere Kassen“ gebracht. Die Bundesländer fordern nunmehr geschlossen eine Einführung derartiger Systeme. Dem Vernehmen nach soll sich der Bund aufgrund des Drucks eines oder mehrere Verbände (insbesondere DEHOGA) derzeit wohl noch gegen eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen wehren. Allerdings scheint die Abwehrfront zu bröckeln.
Die OFD Karlsruhe macht mit Schreiben vom 18. September 2015 auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank aufmerksam, infolge dessen offenbar bei zehntausenden Arbeitnehmern im September die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert wurde. Die OFD führt dazu aus: „Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen,...
Zuweilen werde ich von Steuerberater-Kollegen gefragt, in welcher Höhe ich einen Sicherheitszuschlag für gerechtfertigt halte, wenn bei einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsprüfung formelle Fehler in der Kassenführung festgestellt werden, es ansonsten aber keine gravierenden Prüfungsfeststellungen gibt. Die Frage ist natürlich schwierig zu beantworten, da jeder Fall anders gelagert ist. Sofern bei einem Steuerpflichtigen aber keine Schwarzgeschäfte festgestellt werden oder hinreichende Indizien für verkürzte Steuerbeträge sprechen, sondern in der Tat lediglich einzelne Mängel in der Kassenführung vorliegen (zum Beispiel ganz vereinzelt fehlende Z-Bons), so würde ich im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) argumentieren.
Wer einen runden Geburtstag oder ein anderes Ereignis feiert, steht zuweilen vor der Frage, ob er die Feier zuhause oder auswärts ausrichten soll. Allgemeinverbindlich lässt sich diese Frage natürlich nicht beantworten. Steuerlich hingegen wird die Feier in den eigenen vier Wänden oder im Garten günstiger sein. Und zwar dann, wenn Servicepersonal beauftragt wird. Meines Erachtens spricht nichts dagegen, die entsprechenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen.
Zugegebenermaßen stammt nachfolgende Empfehlung nicht von mir. Vielmehr habe ich Sie schon vor längerer Zeit während eines Kanzleiforums des NWB-Verlages hören dürfen. Ich hoffe, ich gebe sie an dieser Stelle richtig wieder. Jedenfalls kam sie mir neulich wieder in den Sinn, als sich eine Kollegin über „unkooperative“ Banken beschwerte. Der besagte Steuerberater, der in einer etwas größeren Kanzlei tätig ist, berichtete, wie er seine Mandanten – langfristig – bei Verhandlungen mit den Kreditinstituten unterstützt.
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