Autor: Christian Herold
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Das so genannte Jobrad-Modell, also das Fahrrad-Leasing, ist äußerst beliebt. Zwar kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Rad auch unentgeltlich zur Verfügung stellen, das heißt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Doch üblicherweise erfolgt das Ganze per Gehaltsumwandlung. Der Entgeltverzicht entspricht dann in der Regel der Leasingrate einschließlich Versicherung, die der Arbeitgeber seinerseits zu zahlen hat. Zwar greift dann – anders als der bei der Überlassung „on top“ zum Gehalt -nicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG. Doch auch das Modell der Gehaltsumwandlung bietet einen Vorteil: Der private Nutzungsanteil beträgt in aktuellen Fällen monatlich nämlich nur 1 Prozent von...
Wer bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung entgehen will, muss ein Fahrtenbuch führen. Zumindest gilt dies, wenn die Privatnutzung gestattet ist. Erlaubt ist auch die digitale Führung eines Fahrtenbuchs, doch diese hat so ihre Tücken, wie jüngst zwei Steuerpflichtige erkennen mussten (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2023, 3 K 1887/22 H(L); (BFH-Beschluss vom 12.1.2024, VI B 37/23 – Vorinstanz: Hessisches FG vom 16.5.2023, 3 K 1219/21). Die Sachverhalte in Kurzform: Letztlich ging es jeweils darum, dass Fahrtenbücher geführt wurden, die Änderungen zumindest bis zu einer „Festschreibung“ der Daten bzw. bis zu einem Wochen- oder Monatsabschluss zugelassen...
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für eine Wohnung, die ein Verheirateter aus beruflichen Gründen hält, ist prinzipiell unzulässig, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. Die Steuererhebung diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG – so hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2005 entschieden (BVerfG-Beschluss vom 11.10.2005, 1 BvR 1232/0022). Was aber gilt, wenn Ehegatten eine Zweitwohnung gemeinsam als Arbeitswohnung nutzen? Die Antwort hat soeben das Verwaltungsgericht Gießen gegeben: Es kommt in einem solchen Fall keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer in Betracht. Gemeinsames Pendeln unterliegt also nicht dem Schutz des Art. 6 GG (VG...
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb ist gemäß 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Von der Besteuerung ausgenommen sind danach Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Unstreitig gilt die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an ein unterhaltsberechtigtes Kind noch als Eigennutzung der Eltern, solange die Eltern für ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten (BFH 24.5.2022,...
Das Umsatzsteuerrecht hält eine Kuriosität bereit: Wenn ein Unternehmer – gegebenenfalls erst durch ein Urteil des EuGH nach acht oder zehn Jahren – erreicht hat, dass seine Umsätze als steuerfrei gelten, so kann er sich darüber oftmals nur bedingt freuen. Denn wenn er – entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung – Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausgewiesen hat, schuldet er diese nach § 14c Abs. 1 UStG – Urteil hin oder her. Er müsste schon alle Rechnungen berichtigen, um der Steuerschuld zu entgehen. Das ist aber vielfach faktisch unmöglich. Der EuGH hat dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereitet, soweit es um Rechnungen an...
Wer § 4 Nr. 21 UStG liest, in dem es um die Steuerbefreiung von Bildungseinrichtungen und von Referenten (Privatlehrern) geht, dem kann fast schwindelig werden. Neben einigen anderen Voraussetzungen ist für die Steuerfreiheit wichtig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet wird. Zu Deutsch: Üblicherweise muss die Bezirksregierung bescheinigen, dass eine begünstigte „Bildungseinrichtung“ vorliegt. Gilt der Privatlehrer nicht selbst als Bildungseinrichtung, sondern wird er nur „für“ eine solche tätig, benötigt zunächst die Bildungseinrichtung die entsprechende Bescheinigung und muss dann zusätzlich dem Referenten bestätigen, dass sie eine...
Wer sein Eigenheim veräußert, bleibt – unter gewissen Voraussetzungen – von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts verschont. Was aber, wenn der Eigentümer eines großen Grundstücks, das mit einem Eigenheim bebaut ist, einen Teil abtrennt und den unbebauten Teil verkauft? Löst dieser Vorgang ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft aus? Vorausgesetzt natürlich, dass zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Die Antwort wird den Fiskus erfreuen, nicht aber Grundstücksbesitzer und das Bundesbauministerium: Der Verkauf eines Grundstücksteils löst die Spekulationsbesteuerung aus! So lautet ein aktuelles Urteil des BFH vom 26.9.2023 (IX R 14/22).
Wer sich eine Direktversicherung in einer Summe auszahlen lässt, muss die Kapitalabfindung als sonstige Einkünfte in voller Höhe versteuern, wenn bzw. soweit die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Das betrifft nicht nur, aber doch zumeist die Versicherungen, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, denn die per Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge waren bzw. sind nach § 3 Nr. 63 EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Bei Altverträgen kam hingegen zumeist eine Pauschalversteuerung zum Zuge, so dass Kapitalauszahlungen vielfach steuerfrei bleiben. Wenn eine Kapitalabfindung bei den sonstigen Einkünfte zu versteuern ist, sollte man doch zumindest meinen, dass die Tarifermäßigung...
Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Ermäßigung wird erstmals im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme gewährt. Es müssen aber zahlreiche Voraussetzung beachtet werden. Unter anderem muss die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein – Barzahlungen sind folglich nicht begünstigt. Die Finanzverwaltung interpretiert das Zusammenspiel der Begriffe „Abschluss der energetischen Maßnahme“ und „Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers“ wohl ganz überwiegend in dem Sinne, dass die Förderung nach § 35c EStG erst ab der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages in Betracht kommt. Wer also eine Ratenzahlung über...
Heute möchte ich kurz auf ein aktuelles BFH-Urteil eingehen, mit dem ich mich zugegebenermaßen schwer tue. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (BFH-Urteil vom 26.9.2023, IX R 13/22). Mit eigenen Worten: Sind zwei Personen Miterbe einer Immobilie geworden und kauft der eine Miterbe dem anderen seinen Anteil ab, so kann der nunmehrige Alleineigentümer das Grundstück unmittelbar nach dem Hinzuerwerb des Anteils vollkommen steuerfrei veräußern – es liegt kein „Spekulationsgeschäft“ vor. Nun aber zu dem konkreten Urteilsfall.
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