Autor: Christian Herold
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Wir Steuerrechtler haben alle irgendwann einmal gelernt, dass es sieben Einkunftsarten gibt. Daher beginnt § 2 EStG auch mit den Worten „Der Einkommensteuer unterliegen …“ Nun lese ich aber gerade zum Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses des Bundetages vom 30.11.2022: „Steuerpflichtig werden soll auch die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe). Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, so dass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse erhöhen soll.“ Ich kenne zwar noch nicht den dazu ergehenden Gesetzeswortlaut, aber letztlich wird die Empfehlung des Finanzausschusses bedeuten, dass wir in Zukunft de facto eine...
Als das steuerliche Reisekostenrecht im Jahre 2014 geändert und aus der regelmäßigen Arbeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte wurde, sollte alles besser und einfacher werden. Rund neun Jahre später weiß man, dass nichts besser und schon gar nicht einfacher wurde. Angesichts der unzähligen streitigen Verfahren darf man wohl zurecht die Frage stellen, was die damalige Reform überhaupt für einen Nutzen hatte. Besonders umstritten waren – und sind – mitunter Fälle rund um Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Mit zwei Urteilen aus dem Jahre 2019 (VI R 36/16 und VI R 6/17) hatte der BFH zwar versucht, für Klarheit zu sorgen, doch offenbar ist ihm...
Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für ein wohnungsrechtsbelastetes Immobilienobjekt erbringt, sind mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf eine nach Erlöschen des Wohnungsrechts beabsichtigte Vermietung der Wohnung abzuziehen, solange und soweit der Wohnungsrechtsinhaber einer Vermietung nicht zugestimmt und insoweit auf sein Wohnungsrecht verzichtet hat. Mit diesem etwas langen, aber durchaus klaren Satz hat der BFH eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 15.9.2022, IX B 27/22). Der BFH führt damit seine Linie fort. So hat er auch entschieden, dass der Eigentümer Aufwendungen für sein Grundstück, das mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht belastet ist, regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten...
Im Rahmen des NWB Experten-Blogs habe ich die Zehn-Tage-Regel des § 11 EStG schon mehrfach kritisiert, da sie zum einen überflüssig und zum anderen kaum noch verständlich ist – vor allem, wenn es um die Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Dezember (bzw. bei Dauerfristverlängerung November) von Einnahmen-Überschussrechnern geht. Kürzlich hat der BFH wieder einmal zwei Fälle zu Einnahmen-Überschussrechnern entscheiden müssen. Dazu vorab: Es gibt Fälle, in denen zwar die Zahlung erst am 11. Januar fällig wird, die Steuerpflichtigen aber zum Beispiel bereits am 8. Januar überwiesen haben. Hier hat der BFH in 2018 geurteilt: Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf...
Viele Fachbeiträge zu Gestaltungsfragen enden mit dem Hinweis, man solle den geplanten Weg durch eine verbindliche Auskunft absichern lassen. Meine Erfahrungen mit Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind aber höchst unterschiedlich. Es gibt zahlreiche Finanzbeamte, für die solche Anträge das „Salz in der Suppe“ des täglichen Arbeitslebens sind und die sie daher mit Freude bearbeiten. Rückfragen werden telefonisch oder sogar in einem persönlichen Gespräch geklärt; auch Anfragen bei der OFD werden nicht gescheut. Es gibt daneben aber auch viele Finanzbeamte, für die Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der „blanke Horror“ sind, denn zum einen bedeutet es (viel) Arbeit...
Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. So lautet der Tenor des BFH-Urteils vom 30.6.2022 (V R 32/20). Eigentlich denkt man: Wo liegt das Problem? Wie konnte die Finanzverwaltung überhaupt auf die Idee kommen, den Vorsteuerabzug zu versagen? Schaut man sich die Systematik des Vorsteuerabzugsrechts genauer an, war die Logik der Finanzverwaltung dann aber doch nicht ganz so abwegig.
Die Umsätze eines Tauf-, Trauer- und Hochzeitredners unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, wenn die vorgelegten Texte – bezogen auf den jeweiligen Anlass – nach gleichem Muster aufgebaut sind, teilweise wörtliche Übereinstimmungen aufweisen und der individuelle Bezug sich lediglich aus den dem Redner mitgeteilten Informationen über den Verstorbenen, das Brautpaar oder den Täufling und seine Eltern ergibt. So lautet das BFH-Urteil vom 11.7.2018 (XI R 36/17). Auch das FG Baden-Württemberg hatte in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 24.11.2021, 14 K 982/20). Die Klägerin meldete nach ihrem theologischen und philosophischen Studium eine...
Mehrfach wurde an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass ab 2023 bestimmte PV-Anlagen von der Ertragsbesteuerung ausgenommen sein sollen – und zwar zwingend und nicht nur im Rahmen eines Liebhabereiwahlrechts. So sieht es jedenfalls die derzeitige Entwurfsfassung des § 3 Nr. 72 EStG vor. Nun stellt sich – wieder einmal – die Frage, wie es denn mit einem Investitionsabzugsbetrag aussieht, der bis Ende 2022 für die Anschaffung einer Anlage in 2023 gebildet worden ist. Antwort: Das ist alles andere als klar.
In meinem Blog-Beitrag „PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!“ habe ich das aktuelle Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) vorgestellt, mit dem der BFH entschieden hat, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Das heißt also, dass bei einer rein vermögensverwaltenden GbR das gesamte Immobilienvermögen steuerverstrickt werden kann, wenn die gewerbliche Infizierung über die PV-Anlage eintritt. Über die Bagatellregelung und Ausweichgestaltungen soll hier nicht weiter geredet werden.
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich nur die Entfernungspauschale steuerlich abziehbar. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf ebenfalls die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, dürfen aber die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Fraglich war lange Zeit, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Das FG Düsseldorf hatte dies mit Urteil vom 8.4.2014 (13 K 339/12 E) bejaht. Taxikosten konnten danach – wie öffentliche Verkehrsmittel – über die Entfernungspauschale hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden. Im Jahre 2018 hatte dann auch das Thüringer...
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