Autor: Christian Herold
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Vorweg eine wichtige Info: Dieser Blog-Beitrag betrifft nur die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen bis zum Jahr 2014. Damals galt eine Freigrenze von 110 Euro, bis zu der der geldwerte Vorteil aus Betriebsveranstaltungen für die Arbeitnehmer steuerfrei blieb. In neueren Fällen gilt hingegen – neben der Umwandlung der Freigrenze zu einem Freibetrag – eine veränderte Rechtslage etwa zu der Frage, welche Kosten einer Feier auf die teilnehmenden Personen aufzuteilen sind und wie die Kosten zu behandeln sind, die auf Begleitpersonen entfallen. Dennoch soll eine aktuelle Entscheidung des BFH kurz vorgestellt werden, da sicherlich noch viele Altfälle im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen offen...
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen führt zu gewerblichen Einkünften, so dass eine Anlage EÜR auszufüllen und digital zu übermitteln ist, wenn das Finanzamt nicht ausnahmsweise noch eine vereinfachte Anlage EÜR in Schriftform zulässt. Doch damit nicht genug: Wird die Photovoltaikanlage von Ehegatten gemeinsam betrieben, verlangen die Finanzämter vielfach die Abgabe eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, die – wie sollte es anders sein – natürlich ebenfalls elektronisch zu übermitteln ist. Das kostet Zeit und Geld und wird zudem als überflüssige Bürokratie empfunden. Nun haben die Steuerzahler zumindest in der Frage, ob eine Feststellungserklärung abzugeben ist, Unterstützung vom BFH erhalten.
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten hat eine wechselvolle Geschichte. Wer erinnert sich nicht mit Grausen an die Regelung des Jahres 2006? Zu unterscheiden war, ob die Aufwendungen erwerbsbedingt waren oder ob sie in der Privatsphäre der Eltern entstanden. Und dann gab es nochmals Unterfälle. Zum 1.1.2009 wurden die Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten in einer neuen Vorschrift gebündelt, und zwar in § 9c EStG. Eine inhaltliche Veränderung war damit allerdings nicht verbunden. Weiterhin waren die Kosten entweder wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben für Erwerbstätige oder aber als Sonderausgaben für Nicht-Erwerbstätige absetzbar. Seit 2012 ist das Dickicht etwas durchschaubarer geworden. Nun sind Kinderbetreuungskosten unter...
Gerade in Corona-Zeiten befinden sich viele Arbeitnehmer im Home-Office. Zumeist beteiligen sich die Arbeitgeber allenfalls an den Kosten für Telefon und Internet und nicht an den Gesamtkosten des häuslichen Arbeitszimmers. Doch es gibt auch die Fälle, in denen der Arbeitnehmer sein häusliches Büro an den Arbeitgeber vermietet, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht. Auf die ertragsteuerlichen Probleme und Abgrenzungsfragen („Zahlung von Miete oder Zahlung von Arbeitslohn?“) soll hier nicht weiter eingegangen werden. Diesbezüglich kann auf das BMF-Schreiben vom 18.4.2019 verwiesen werden. Vielmehr soll es nachfolgend um die Umsatzsteuer gehen.
Vor vielen Jahren, kurz nach Einführung der Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG, habe ich an einem Lohnsteuerseminar teilgenommen. Referent war ein Vertreter der Finanzverwaltung. Es ging um die Frage, wie nachzuweisen ist, dass die Einkünfte tatsächlich im Tätigkeitsstaat versteuert wurden oder der Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. Offenbar in Unkenntnis der steuerlichen Rahmenbedingungen in allen Ländern dieser Erde – wer will es ihm verübeln – verwies er auf die Finanzverwaltung der Tätigkeitsstaaten, die eine solche Bescheinigung halt ausstellen müssten. Darauf der Zwischenruf eines Teilnehmers: „Dann versuchen Sie ´mal, ein Finanzamt in Kuwait zu finden.“ (Zugegebenermaßen hat mich...
In den letzten Jahren, wahrscheinlich gar in den letzten Jahrzehnten, sind unzählige Urteile zu der Frage ergangen, ob ein Unternehmer einen oder zwei Gewerbebetriebe sein Eigen nennt. Das liegt wohl daran, dass jeder Fall gesondert zu betrachten ist und es dementsprechend fast immer einer Einzelfallentscheidung bedarf. Jüngst hat das FG Düsseldorf die Rechtsprechung um eine weitere Facette bereichert und entschieden, dass zwei Tankstellen desselben Pächters einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen (Urteil vom 23.6.2020, 10 K 197/17 G). Es ging um folgenden Sachverhalt: Der Kläger betrieb innerhalb einer Gemeinde auf derselben Straße zwei Tankstellen. Die Entfernung zwischen den beiden Tankstellen betrug ca....
Wer den pauschalierten Bedarfswert einer Immobilie für Erbschaft- oder Schenkungsteuerzwecke als zu hoch erachtet, kommt um ein Gutachten nicht herum, auch wenn dieses teuer ist. Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit legen dabei Wert auf die „methodische Qualität“ des Gutachtens (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017, II R 40/15) und nicht selten werden die Gutachten verworfen. Gefälligkeitsgutachten kann man sich gleich sparen. Doch spätestens jetzt darf wohl davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten ausschließlich dann anerkannt wird, wenn es entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt worden ist, denn der BFH hat seine...
Wenn der Sohn doch nur so zielstrebig gewesen wäre wie seine Mutter, hätte es der nachfolgende Fall wohl niemals bis vor den BFH geschafft: Die Mutter erhielt zunächst Kindergeld für ihren Sohn, der ab dem Wintersemester 2013/14 ein Bachelor-Studium absolvierte. Da er offenbar Anfang 2015 eine wichtige Prüfung geschwänzt hat, verlor er seinen Prüfungsanspruch in dem entsprechenden Studiengang endgültig. Der zuständige Prüfungsausschuss stellte dies im Februar 2015 förmlich fest.
Der XI. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 5.5.2020 (XI R 33/19) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine Revisionsbegründung abgelehnt. Der Mitarbeiter des Prozessbevollmächtigten war wohl längerfristig erkrankt und dadurch kam es zu der verspäteten Revisionsbegründung bzw. zu einem verspäteten Antrag auf Fristverlängerung. Erwartungsgemäß hat der BFH das Begehren abgelehnt und führt dazu aus: „Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss – zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens – grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen in den Verfahren gewahrt werden, deren Betreuung er im Rahmen des betreffenden Geschäftsbetriebes übernommen hat (…). Er muss u.a....
Das ist doch mal ein starkes Stück: Da beantragt der Kläger, eine Richterin wegen Befangenheit abzulehnen, weil diese bereits im vorgelagerten Verwaltungsverfahren mitgewirkt habe. Und was geschieht? Wahrheitswidrig behauptet die Richterin, die zudem noch Berichterstatterin war, sie hätte gar nicht mitgewirkt. Doch der Reihe nach:
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