Autor: Christian Herold
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Kürzlich habe ich in dem Blog-Beitrag „Besteht ein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO?“ auf eine Entscheidung des Niedersächsischen FG aufmerksam gemacht, das einen Anspruch auf Akteneinsicht mit der Begründung verneint hat, dass die Vorschriften der DSGVO im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar seien, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen (Urteil vom 28.1.2020, 12 K 213/19). Jüngst ging es abermals um die Themen „DSGVO“ und „Akteneinsicht“; dieses Mal vor dem FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.12.2019, 2 K 770/17). Hier war aber nicht die Frage der Akteneinsicht an sich streitig....
Mit den jeweiligen „Corona-Soforthilfe-Programmen“ können bzw. konnten Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte Zuschüsse beantragen. Die Hilfen sind als Betriebseinnahmen zu versteuern. Offenbar gab es bei den Finanzämtern jedoch vermehrt Anfragen, ob die Zahlungen auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Information vom 27.5.2020 darauf hin, dass die Soforthilfen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Naturgemäß gilt die Anweisung nur für Bayern, aber es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse bundesweit gelten (Bayerisches Landesamt für Steuern, Information vom 27.5.2020, Quelle: www.finanzamt.bayern.de/LfSt/). Im Einzelnen:
Zwölf Jahre meines Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht. Ich weiß nicht, wie viele Male ich in dieser Zeit den Satz gehört habe „Den Steuerbescheid habe ich nicht erhalten.“ Wie durch ein Wunder sind Steuerbescheide mit Erstattungen eigentlich immer zugestellt worden, Bescheide an steuerliche Berater gleichermaßen; nur Schätzungsbescheide sind sehr häufig verloren gegangen. Doch aus Sicht des Finanzbeamten musste ich die Behauptung fast immer wohl oder übel hinnehmen und den Bescheid erneut zustellen – sieht man einmal von den Fällen ab, in denen Steuerpflichtige in einem Schriftstück ihrerseits Bezug auf einen Bescheid genommen haben, den sie doch niemals erhalten...
Spenden an gemeinnützige Tierschutzvereine sind unstrittig als Sonderausgaben abziehbar. Und auch zweckgebundene Spenden sind durchaus üblich. Oftmals rufen Vereine sogar ganz gezielt zu Spenden für ein bestimmtes Projekt auf, etwa für den Bau von neuen Hundezwingern in einem Tierheim. Doch was gilt, wenn die Zuwendung zur Rettung eines einzelnen – ganz konkreten – hilfsbedürftigen Tieres bestimmt ist, damit dieses in einer Tierpension untergebracht wird? Mit dieser Frage muss sich nun der BFH auseinandersetzen (Az. beim BFH: X R 37/19).
Unzählige Finanzgerichte mussten sich in der Vergangenheit mit der Frage befassen, ob eine Rechnung rückwirkend berichtigt werden darf, genauer gesagt ob eine berichtigte Rechnung für den Vorsteuerabzug auf den ursprünglichen Zeitpunkt zurückwirkt und damit die Festsetzung von hohen Nachzahlungszinsen vermieden werden kann. Jüngst hat der BFH eine Rechtsprechung aus dem Jahre 2016 bestätigt: Eine nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigte Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde (BFH 5.9.2019, V R 12/17). Der etwas verkürzt dargestellte Sachverhalt: Die Klägerin betreibt die Vermietung von Grundstücken und beweglichem Anlagevermögen in der Rechtsform der GmbH &...
Können Kunden eines Supermarktes eine „Mitgliedschaft“ erwerben, die es ihnen ermöglicht, Waren verbilligt zu erwerben, so unterliegen die „Mitgliedsbeiträge“ dem Regelsteuersatz. Eine Aufteilung des Steuersatzes darf selbst dann nicht erfolgen, wenn die Kunden überwiegend Waren erwerben können, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen – so der BFH mit Urteil vom 18.12.2019 (XI R 21/18). Der Sachverhalt: Die Klägerin betrieb mehrere Bio-Supermärkte in einer deutschen Großstadt unter einer gemeinsamen Dachmarke. In den Märkten konnten Kunden entweder die Waren zum Normalpreis oder verbilligt als „Mitglied“ einkaufen. Für die „Mitgliedschaft“ zahlten die Kunden einen monatlichen festen Beitrag (je nach Einkommen und Familienstand zwischen ca....
Der Nießbrauch ist bei Nachfolgeregelungen verständlicherweise ein gern gesehener Begleiter. Während er im Zusammenhang mit dem Privatvermögen bzw. bei der Übertragung von Grundbesitz in der Regel gestalterisch keine allzu großen Probleme bereitet, kann er jedoch bei der Übertragung von Betriebsvermögen große Gefahren bergen, zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass dem Junior oder der Juniorin nicht genügend Rechte eingeräumt worden sind, um seine/ihre Mitunternehmerinitiative zu entfalten. Ein Urteil des BFH aus dem Jahr 2015 hatte bereits gezeigt, wie gefährlich Nießbrauchregelungen im Zusammenhang mit der Gewährung der schenkungsteuerlichen Begünstigung des Betriebsvermögens sein können (BFH v. 6.5.2015, II R...
Die Einzelveranlagung von Ehegatten hat vor einigen Jahren die getrennte Veranlagung abgelöst. Doch nach wie vor gibt es die eine oder andere Frage zur Einzelveranlagung, die von den Gerichten zu lösen ist. Jüngst musste sich der BFH mit der Frage befassen, wie Vorsorgeaufwendungen der Eheleute aufzuteilen sind. Zunächst gilt: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG werden grundsätzlich dem Ehegatten zugerechnet, der die „Aufwendungen wirtschaftlich getragen“ hat (§ 26a Abs. 2 Satz 1 EStG). Statt wirtschaftlicher Zuordnung können die Ehegatten aber auch beantragen, dass die Aufwendungen ihnen „jeweils zur Hälfte zugerechnet“ werden sollen (§ 26a Abs. 2...
Schon mehrfach ist an dieser Stelle über Fragen rund um den so genannten Corona-Bonus berichtet worden. Zuletzt hatte mein Blogger-Kollege Matthias Trinks mit seinem Beitrag „Kein steuerfreier Corona-Bonus in Steuerbüros und Anwaltskanzleien“ auf die Problematik hingewiesen, dass die Gewährung der Steuerbefreiung zurückhaltend gehandhabt wird, andererseits der Gang vor das Finanzgericht aber kaum erfolgversprechend ist, da das bisherige BMF-Schreiben mit seinem Verweis auf § 3 Nr. 11 EStG auf tönernen Füßen steht.
Folgender Fall ist nun in der Praxis häufig anzutreffen: Im Jahre 2019 hat ein Einnahmen-Überschussrechner ein Hotel oder eine Fahrkarte gebucht und auch sofort bezahlt. Die Übernachtung oder die Fahrt selbst sollten erst im Laufe des Jahres 2020 stattfinden. Aufgrund der Zahlung in 2019 wurde die Betriebsausgabe auch in 2019 erfasst. Nun erhält der Einnahmen-Überschussrechner im Jahre 2020 einen oder mehrere Gutscheine, um seine betrieblich bedingte Reise später antreten zu können (lassen wir einmal die Frage, ob die „Gutscheinlösung“ rechtens ist, außen vor). Nun stellt sich die Frage, ob der empfangene Gutschein im Jahre 2020 – zunächst – als Betriebseinnahme...
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