Autor: Christian Herold
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Nicht immer sind die beiden Umsatzsteuersenate des BFH, also der V. und der XI. Senat, einer Meinung. Nun sieht jedoch der XI. Senat – ebenso wie bereits der V. Senat – die strengen Anforderungen der Finanzverwaltung zum Thema „Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment“ äußerst kritisch und hat daher in zwei Streitfällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Konkret: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht (BFH, Beschlüsse vom 16.5.2019, XI...
Oftmals gibt es ein böses Erwachen, wenn Steuerbürger auf den Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks vertraut haben und sich im Nachhinein herausstellt, dass zwar der Wortlaut eine umfassende Vorläufigkeit hergab, die Finanzverwaltung (und auch die Gerichte) aber den Sinn und Zweck bzw. den Kontext des Vorläufigkeitsvermerks in ihre Betrachtung einbeziehen. Anders ausgedrückt: Ist ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift ergangen, so kann ein Steuerbürger keine Änderung seines Steuerbescheids erlangen, wenn es sich in seinem Fall nur um die Auslegung des „einfachen“ Steuerrechts handelt. Aktuell hat auch das FG Baden-Württemberg insoweit eine fiskalische Sichtweise eingenommen.
Riester-Verträge sind für viele Sparer eine tolle Sache, solange alles seinen geregelten Lauf nimmt, sprich: die Förderung mittels Zulagen oder Sonderausgabenabzug gewährt wird. Und auch in der Steuerkanzlei bereiten sie nicht allzu viel Arbeit. Doch wehe, wenn Zulagen zurückgefordert bzw. Bescheide wegen der Rückgängigmachung des Sonderausgabenabzugs geändert werden. Dann beginnt die Arbeit, zumal verfahrensrechtlich nach wie vor einiges ungeklärt ist.
Was für ein Hin und Her. Bereits am 29.11.2018 hatte der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ – also die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG – verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 galt als sicher, nachdem man sich im Finanzausschuss noch bezüglich einiger kleinerer Streitpunkte geeinigt hatte. Allerdings ist der Punkt “§ 7b EStG” dann vollkommen unerwartet von der Tagesordnung des Bundesrats verschwunden. Auf der Homepage des Bundesrats hieß es nur lapidar: “Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit...
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Nicht begünstigt sind allerdings Handwerkerleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen, die mit „irgendwelchen“ öffentlichen Mitteln in Form von zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert werden. Es ist in der Praxis häufiger die Frage aufgekommen, ob auch das Baukindergeld eine solche öffentliche Förderung darstellt und deshalb auf begünstigte Handwerkerleistungen anzurechnen ist.
Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen, genauer gesagt das Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat. Bei nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit hängt die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des fiktiven Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes ab. Je höher also das Nettoeinkommen, desto höher das Elterngeld. Auch Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat das BSG am 27.6.2019 entschieden (Az. B 10 EG 1/18 R).
Wer ein Gebäude errichtet, das unternehmerisch genutzt wird, hat üblicherweise ein Interesse daran, die Umsatzsteuer aus den Baukosten voll als Vorsteuer abzuziehen. In den so genannten Mischfällen, also bei einer teilunternehmerischen Nutzung, verlangt die Finanzverwaltung aber, dass sehr frühzeitig, mitunter sogar schon in der Bauphase, eine vollständige oder teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt. Nur bei einer Zuordnung zu 100 Prozent ist auch der Vorsteuerabzug (zunächst) zu 100 Prozent gesichert.
Kürzlich hatte ich auf die aktuelle Rechtsprechung des BSG aufmerksam gemacht, wonach Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Urteile vom 4.6.2019, Az. B 12 R 11/18 R als Leitfall). Nun hat das BSG auch zu Pflegekräften entschieden, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Wie zu erwarten – und zumindest von den Arbeitgebern auch zu befürchten – war, hat das BSG auch in diesen Fällen die Selbstständigkeit verneint. Die entsprechenden Pflegekräfte unterliegen mithin als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht (Urteile vom...
Viele Landwirte vermieten einige Zimmer ihres Bauernhofs oder aber Ferienwohnungen an Urlauber. Es stellt sich dann die Frage, wann die Zimmervermietung gewerbliche Züge annimmt und eine Gewerbesteuerpflicht auslöst. Kürzlich hat sich die OFD Frankfurt/M. mit entsprechenden Abgrenzungsfragen befasst (Verfügung vom 15.2.2019, S 2230 A-008-St 216). Danach gilt:
eBay erfreut sich offenbar nach wie großer Beliebtheit. Doch nicht jeder Privatmann ist tatsächlich privat tätig. Verschiedene Urteile der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Schwelle zur Gewerblichkeit schnell überschritten sein kann. Jüngst hat das Hessische FG entschieden, dass der nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 EUR eingestellt wurden, grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Urteil vom 19.7.2018, 2 K 1835/16). Und dann freut sich der Fiskus.
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