Autor: Christoph Iser

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31. August 2018

Ziel des Cash-Pooling ist es (stark vereinfacht gesagt) finanzielle Mittel zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen und auf der anderen Seite überschüssige Liquidität zu den bestmöglichen Renditen zu parken. Ein Problem des Cash-Pooling ist jedoch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a GewStG.

13. August 2018

Bereits in 2015 hat der BFH (Az: I R 26/15) entschieden, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Nicht geklärt war höchstrichterlich bislang, was denn mit anderen Geschäftsführern ist.

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13. August 2018

Bereits in 2015 hat der BFH (Az: I R 26/15) entschieden, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Nicht geklärt war höchstrichterlich bislang, was denn mit anderen Geschäftsführern ist.

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13. August 2018

Bereits in 2015 hat der BFH (Az: I R 26/15) entschieden, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Nicht geklärt war höchstrichterlich bislang, was denn mit anderen Geschäftsführern ist.

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Bereits in 2015 hat der BFH (Az: I R 26/15) entschieden, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Nicht geklärt war höchstrichterlich bislang, was denn mit anderen Geschäftsführern ist.

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