Autor: Christoph Iser

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28. Juni 2016

Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

9. Juni 2016

Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

8. Juni 2016

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

9. Juni 2016

Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

8. Juni 2016

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

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Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

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Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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