Steueroasen und Briefkastenfirmen bei der Finanzministerkonferenz

Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

  1. Wer Geschäftsbeziehungen zu einer sog. Briefkastenfirma hat, soll zukünftig erweiterten Mitteilungspflichten unterliegen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob es zukünftig eine Art Anzeigepflicht für Steuergestaltungen im internationalen Kontext geben soll.
  2. Wer dann gegen diese neugeschaffenen Anzeige- und Mitwirkungspflichten verstößt, soll bestraft werden. Insoweit soll der Bußgeldrahmen der Ordnungswidrigkeit von 5.000 € auf 25.000 € erhöht werden. Über weitergehende Sanktionen wird noch beraten.
  3. Zudem soll zukünftig in Körperschaftsteuer- und Feststellungssteuererklärungen ausdrücklich angefragt werden, ob eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten im Ausland besteht. In Zeile 109 des Mantelbogens zur Einkommensteuer existiert eine solche Abfrage bereits.
  4. Der zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Banken und Kunden eingeführte § 30a der Abgabenordnung soll aufgehoben werden.
  5. Bei entsprechend ausländischen Geschäftsbeziehungen (die Finanzministerkonferenz spricht dabei von Domizilgesellschaften) sollen erleichterte Kontenabrufmöglichkeiten geschaffen werden.
  6. Insbesondere (Sammel-)Auskunftsersuchen sollen für die Behörden erleichtert werden.
  7. Bei Geschäftsbeziehung zu Domizilgesellschaften sollen Banken und Finanzdienstleister voraussetzungslos zur Auskunft an die Finanzbehörde verpflichtet sein.
  8. Bei Eröffnung eines Kontos sollen die Banken weitergehende Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten erhalten.
  9. Bei einer nicht angegebenen Geschäftsbeziehung soll zudem eine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist greifen.
  10. Die Aufbewahrungsfrist der Banken von Kontodaten soll verlängert werden.
  11. Eine Steuerhinterziehung durch eine Briefkastenfirma, also durch eine verdeckte Beteiligung, soll grundsätzlich als besonders schwere Steuerhinterziehung eingestuft werden.
  12. Bei Steuerpflichtigen mit Beziehungen zu einer entsprechenden Domizilgesellschaft soll zukünftig eine Außenprüfung unabhängig von den übrigen Kriterien des § 193 Abs. 1 AO ohne Begründung zulässig sein.
  13. Wer als Bank oder Finanzdienstleister eine Geschäftsbeziehung zu einer Domizilgesellschaft vermittelt, soll automatisch der Finanzbehörde über jede Vermittlung Auskunft erteilen.
  14. Wer die neugeschaffenen Anzeige- oder Auskunftspflichten verletzt, soll nicht nur sanktioniert werden, sondern auch über einen neugeschaffenen Haftungstatbestand für etwaige Steuerschäden (wohlgemerkt der Kunden) haften.

Alles in allem starker Tobak. Mal was sehen, was davon umgesetzt werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

6 + 2 =