Autor: Michael Heine
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Das FG Düsseldorf hat in einem Einzelfall interessante Erwägungen zu den Mindestanforderungen einer identitätswahrenden Fortführung angestellt. Auch wenn die Entscheidung zur Rechtslage vor Einfügung des § 16 Abs. 3b EStG ergangen ist, lassen sich durchaus Folgerungen für die heutige Besteuerungspraxis herleiten. Eine identitätswahrende Fortführung sei nach Auffassung des entscheidenden Senates nur möglich, wenn die zum Zeitpunkt der Einstellung der werbenden Tätigkeit zurückbehaltenen, nicht grundlegend umgestalteten und weiterhin gebrauchstauglichen Wirtschaftsgüter jederzeit die Wiederaufnahme des Betriebes gestatten. Der Stpfl. verfügte im Streitjahr über keine Wirtschaftsgüter mehr, auf die er bei Wiederaufnahme des Betriebes hätte zurückgreifen können. Ihm fehlte somit jegliches Substrat, mit...
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in einem Urteil vom 7. November 2017 (Az. 6 K 6199/16) daran versucht, den Begriff der Neubaumaßnahme, welche nicht von § 35a EStG begünstigt wird, zu präzisieren. Dies war erforderlich, da sich die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 9. November 2016, BStBl 2016 I S. 1213, auch nur vage zur Neubaumaßnahme positioniert. Gänzlich gelungen ist die Präzisierung nicht. Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich nicht nach den üblichen Grundsätzen zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bestimmen. § 35a EStG trifft eigene Begriffsbestimmungen. Die sachliche Begrenzung der begünstigten Maßnahmen ist allein aus dem Tatbestandsmerkmal...
Mit Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. I R 98/15, hat sich der BFH mit der Einkunftsart eines Fußballschiedsrichters befasst. Man könnte meinen, dass das entsprechende Urteil mit einer Randnotiz abgetan werden kann, doch in einer Fußballnation kommt der Entscheidung doch eine größere – und emotionalere – Bedeutung zu.
Da in den nächsten Wochen wieder vermehrt Anträge auf Festsetzung oder Herabsetzung nachträglicher Vorauszahlungen erstellt und übermittelt werden, weise ich für Zwecke des Gewerbesteuermessbetrags auf das (wenig beachtete) Urteil des OVG NRW vom 11. November 2014, Az. 14 A 759/13, hin. Dieses hat das Verhältnis von Finanzamt (Gewerbesteuermessbescheid) und Kommune (Gewerbesteuerbescheid) für den Bereich der nachträglichen Vorauszahlungen in § 19 Abs. 3 GewStG konkretisiert und könnte in der Praxis zu manchem Änderungsantrag führen, der nicht mehr zeitgerecht berücksichtigt werden kann.
Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 13.09.2017 die Gewährung einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Alarmüberwachungsleistungen abgelehnt. Dabei hat das FG eine interessante Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Sachverhalten – insbesondere dem Hausnotrufsystem beim sog. „Betreuten Wohnen“ – getroffen. Die Erwägungen gewinnen vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung und Inanspruchnahme von Servicedienstleistungen aus räumlicher Ferne im „Smart Home“ über die streitige Alarmüberwachung hinaus an Bedeutung. Für die Begünstigung der Leistungen sei bedeutsam, dass die Überwachung der Wohnung im Hinblick auf mögliche Einbrüche, Überfälle sowie Brandfälle gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und derartige Notfälle...
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Höchstbetrag der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Jahr der Anschaffung im Wege des Sofortabzugs berücksichtigt werden können, von 410 EUR auf 800 EUR erhöht. Begründet wurde die Anpassung insbesondere mit der Inflation seit der Einführung des Sofortabzugs für GWG. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung würde der Vereinfachungszweck des Sofortabzugs für Unternehmen ohne die Erhöhung der Grenze nur noch für einen eingeschränkten Kreis an Wirtschaftsgütern erreicht. Andere Aufwandspauschalen im EStG und den EStR bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe fort. Sind diese noch zeitgemäß oder ist eine Inflationsbereinigung – vergleichbar den...
Wenn der Vati nach den Besuchen unzähliger Weihnachtsmärkte nicht mehr in das Santa-Kostüm passt oder seine schauspielerischen Fähigkeiten nur limitiert sind, so wird nach dem Weihnachtsmann-Service gegen Entgelt gerufen. Beschert Knecht Ruprecht den Eltern in der kommenden Steuererklärung eine Steuerermäßigung? Eine besinnliche Untersuchung… Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt zunächst die Leistungserbringung in einem inländischen Haushalt voraus. Da Knecht Ruprecht die Geschenke in der Regel durch den Kamin bis an den heimischen Weihnachtsbaum bringt, ergeben sich keine Probleme mit dem räumlichen Haushaltsbegriff.
In einem sehr lesenswerten Urteil vom 16. Mai 2017 hat sich das Schleswig-Holsteinische FG mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein sog. Senioren-Studium befasst. Was man auf den ersten Blick als ungewöhnlichen Einmalsachverhalt abtun könnte, entpuppt sich beim zweiten Hinschauen doch als Thematik, welche in der kommenden Praxis häufiger absehbar ist. Die Zahl der Studienanfänger über 50 Jahren ist zuletzt rasant angestiegen – derzeit sind über 40.000 Senioren-Studenten immatrikuliert. Fügt man dem noch die erhöhte Lebenserwartung und den steigenden Anteil der Abiturienten in späteren Jahrgängen hinzu, so wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen. Im Besprechungsurteil war über die steuerliche...
Schäden durch Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch treten aufgrund der steigenden Internetkriminalität verbreitet auf. Die Versicherungswirtschaft hat zur finanziellen Abdeckung derartiger Risiken nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sog. Cyber-Versicherungen geschaffen. Dass es sich bei Cyber-Versicherungen nicht mehr um exotische Policen handelt, zeigt die Formulierung von Muster-Vertragsbedingungen für Cyber-Versicherungen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im April 2017. Über Sinn oder Nutzen einer Cyber-Versicherung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Für Privatpersonen, welche eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten in Betracht kommt.
Das Steuerrecht prägt so einige eigenständig auszulegende Begriffe. Dabei werden viele Begriffe von der Rechtsprechung – in Fallgruppen – eng abgegrenzt. Anders ist dies für den Begriff des Streuwerbeartikels, der trotz längerer Historie rahmenlos bleibt. Für Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind neben der Freigrenze strenge Aufzeichnungspflichten zu beachten. Die Aufwendungen sind getrennt und einzeln von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Der Name des Empfängers des Geschenks muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg ersichtlich sein. Streuwerbeartikel sind geringwertige Werbemittel, die durch ihre Streuung eine Vielzahl häufig nicht individualisierbarer Empfänger erreichen und damit...
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