Autor: Matthias Trinks
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Auf den letzten Drücker hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale verabschiedet. Nun stellt sich die Frage, wie die Neuregelung steueroptimal genutzt werden kann. Ein Pro und Contra-Beitrag von Rechtsanwalt Matthias Trinks und Lohnsteuer-Außenprüfer Jan-Philipp Muche.
Offenbar werden verstärkt Rentner zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. In den Fokus geraten augenscheinlich vor allem verwitwete Senioren. Womöglich sind die „fetten Jahre“ vorbei.
Die Zeit kurz vor dem Jahreswechsel ist traditionell die Phase im Kalender, in der uns der Gesetzgeber mit neuen steuerlichen Regelungen beglückt. Und diesmal sind tatsächlich einige Glanzpunkte dabei.
Der Supreme Court in Irland hat entschieden, dass ein Sandwich von Subway nicht als Brot zu klassifizieren sei, weil es zu viel Zucker enthält. Diese Entscheidung ist auch für Verbraucher in Deutschland interessant.
In Corona-Zeiten boomt der Onlinehandel. Alles wird im Netz gekauft, natürlich auch Kaffee. Doch so manches Schnäppchen erweist sich hier nur deshalb als günstig, weil Steuern hinterzogen wurden – im Zweifel zahlt der Kunde nach.
In den vergangenen Jahren stellte der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung die Steuerbefreiung der Betreuung von Pflegekindern umfassend fest. Nun hat er ebenso Intensivfälle erfasst – und die Finanzverwaltung abgewatscht.
Der Politbetrieb befasst sich noch immer mit dem Steuerabzug fürs Homeoffice. Jetzt wurde eine 600 Euro-Pauschale ins Spiel gebracht. Bringen dürfte diese aber kaum jemandem etwas.
Ein Ostsee-Café sorgte im Frühjahr mit der Mittelung für Furore, Erdnüsse für 26 Euro auf die Karte gesetzt zu haben. Die Idee dahinter: ein Steuertrick anlässlich der vorrübergehenden Umsatzsteuersenkung im Gastrobereich. Ein pensionierter Finanzbeamter hat nun vermeintlich klargestellt, dass der Trick nicht funktioniere. Ich sehe das anders.
Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte und Steuerberater selten kostenfrei arbeiten. Doch gerade beim Thema Erstberatung kommt es häufiger zu überraschenden Gebührenforderungen. Ein Kurzüberblick für Rechtssuchende:
Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte und Steuerberater selten ohne Honorar arbeiten. Doch gerade beim Thema Erstberatung kommt es häufiger zu überraschenden Gebührenforderungen. Ein Kurzüberblick für Rechtssuchende:
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