Autor: Matthias Weidmann
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Ein Beitrag von Matthias Weidmann und Maximilian Pschiebel Die steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen gehört zu den zentralen Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Besonders relevant wird sie bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt die erbschaftsteuerliche Verschonung allerdings eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus. Gesellschafter mit einer geringeren Quote können die erheblichen steuerlichen Vorteile grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen – selbst, wenn sie faktisch unternehmerisch erheblich in die Gesellschaft eingebunden sein sollten. Eine mögliche Lösung bietet jedoch der sogenannte Poolvertrag: Mehrere Gesellschafter bündeln ihre Anteile, um gemeinsam die Schwelle von...
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