Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Ein Berufssoldat veröffentlichte einen strafrechtlich relevanten Beitrag auf seinem Social-Media-Account und wurde dafür rechtskräftig verurteilt. Parallel zum Strafverfahren leitete die Bundeswehr ein Wehrdisziplinarverfahren ein. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ahndung von Dienstvergehen durch Verhängung von Disziplinarmaßnahmen. Hierzu gehören z.B. die Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Die Rechtsanwaltskosten für seine Vertretung im Disziplinarverfahren wollte der Soldat als Werbungskosten abziehen. Zu Recht?
Lange war strittig, ob die Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind. Dank eines BFH-Urteils haben wir jetzt endlich Klarheit (VI R 30/21 vom 13.12.2023). Der Fall in Kurzform An ihrem Tätigkeitsort in München hatte die Klägerin eine Zweitwohnung angemietet. Die gezahlte Zweitwohnungssteuer machte sie zusammen mit den übrigen Kosten der Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte ihre Aufwendungen jedoch nur mit dem Höchstabzugsbetrag von 12.000 € und strich damit die zusätzlichen Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer.
Offenbar wollte eine Konzertdirektion lieber vom BZSt geprüft werden. Sie veranstalte jährlich ein Musikfestival an dem auch ausländische Künstler teilnahmen. Diese sind im Inland mit diesen Honoraren beschränkt steuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird bei beschränkt Steuerpflichten durch den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 EStG erhoben. Der Auftraggeber behält diese Steuer bei der Auszahlung ein, meldet und zahlt diese an das BZSt. Die Prüfungsanordnung Die Konzertdirektion erhielt von ihrem zuständigen Finanzamt eine Prüfungsanordnung, die sich auf den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG beziehen sollte. Der Veranstalter sah die Zuständigkeit hierfür...
Derzeit werden mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie Arbeitnehmer zahlen hier die versicherten Künstler jeweils nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Unternehmen, die eine künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, müssen daher die Künstlersozialabgabe beachten. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Erfreulich...
Die Deutsche Bahn würde vermutlich eine Durchsage machen, „Aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf kommt es zu Verspätungen.“ Immer mehr habe ich den Eindruck, dies gilt auch für uns. Es sind zwar tolle Begriffe wie „Bürokratieentlastungsgesetz“ im Umlauf, aber wenn sich eines seit meinem Examen fortwährend bestätigt hat: Unser Gesetzgeber kann nur Verschlimm-Bessern! In meinen Händen halte ich gerade ein Informationsblatt mit dem Titel „Hamburg droht der Praxenkollaps“. Seit langem beklagen sich Ärzte über die zunehmende Bürokratie und den Verwaltungsaufwand, bei dem keine Zeit mehr für ihr Kerngeschäft bleibt, die Behandlung von Patienten. Immer mehr empfinde ich wie sie. Das Drama...
In den jeweiligen Interessengruppen zählen bestimmte Kleidungsstücke und Accessoires zum „heißen Scheiß“. Influencer – oder neu Content Creator – die diese Gegenstände kaufen und in ihren Beiträgen zeigen, generieren damit mehr Aufmerksamkeit. Sie steigern so die Anzahl der Aufrufe ihrer Beiträge und gewinnen mehr Abonnenten bzw. Follower. Diese Aufwendungen dienen somit fraglos der Erhaltung und Sicherung ihrer Einkünfte. Doch können sie diese Kleidung oder Gegenstände als Betriebsausgabe abziehen?
Die Klägerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 an einer Aufstiegsfortbildung teil. Diese wurde von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert. Der Darlehensvertrag sah vor, dass der Klägerin bei Bestehen der Prüfung ein bestimmter Prozentsatz des noch nicht fälligen Darlehens erlassen wird. Erlass des Darlehens als Einnahme? Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungen wurden der Klägerin im Streitjahr 2018 daher 40 % des valutierenden Darlehens erlassen. Das Finanzamt erhöhte den Bruttoarbeitslohn der Klägerin im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr um diesen Erlassbetrag. Der BFH bestätigte dieses Vorgehen Nach ständiger Rechtsprechung...
Sie kaufen sich im September ein Haus. Im Folgejahr wird das Gebäude durch einen Brand erheblich beschädigt. Gehören die hierdurch entstandenen Renovierungskosten zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten?
Stiefeltern können kindergeldberechtigt sein, selbst wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst wird und das Stiefkind – nach vorübergehender Unterbrechung – wieder in den Haushalt des Stiefelternteils einzieht. Was ist passiert? Die Klägerin ist leiblicher Mutter von zwei Kindern. Nach der Scheidung von ihrem Mann lernte sie eine andere Frau kennen und lieben, die selbst Mutter zweier Kinder war. Sie entschlossen sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft und lebten mit ihren insgesamt vier Kindern in einem Hausstand. Doch das Glück hielt nicht.
Für gewöhnlich erzielen Rechtsanwälte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Mit ihrer gewöhnlichen Tätigkeit gehören Anwälte daher zu den Katalogberufen des § 18 EStG. Doch wie verhält es sich bei anderen Tätigkeiten? Ist ein Anwalt, der als Vermittler von Fußballprofis tätig ist, gewerblich tätig? Mit dieser Frage musste sich erneut der BFH befassen.
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