Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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BFH-Urteil zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen Anders als es die Überschrift vermuten lässt, ereignete sich der nachfolgende Sachverhalt nicht in Hamburg, sondern im katholischen Bayern. Worum ging es? Die Klägerin und Revisionsklägerin (GmbH) betrieb in den Jahren 2004 bis 2008 (Streitjahre) einen FKK-Club. In den Räumlichkeiten hatten die Gäste die Möglichkeit einer Kontaktanbahnung zu den dort anwesenden Prostituierten. Im Obergeschoss des FKK-Clubs konnten die Gäste mit den Prostituierten eines von insgesamt 15 Zimmern nutzen; eine feste Zimmerzuteilung gab es nicht. Für diese Leistungen erhob die GmbH sowohl von den Gästen als auch von den Prostituierten ein einheitliches Eintrittsgeld. Auf ihrer Internetseite führte...
Gewinnerserie Teil 3 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pokerturnieren Spielgewinne sind nicht in jedem Fall steuerfrei. So sind bspw. auch die vereinnahmten Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar. Nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben stellt das Turnierpokerspiel nämlich kein reines – und damit nicht steuerbares – Glückspiel dar. Es liegt viel mehr eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor. Manchmal wird der Mut nicht nur im Spiel, sondern auch vor dem Finanzgericht belohnt, wie ein aktueller Fall zeigt. Hier hat das FG Münster nun beurteilen müssen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme u.a. an Pokerturnieren zu einer...
Gewinnerserie Teil 2 – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows „Mehr Drama! Drama! Drama!“ würde ein bekanntes männliches Modell auf High-Heels wohl sagen. Wenn wir ehrlich zu uns sind, sind es doch immer die dramatischen Fälle, die uns beinahe zwingen, eine Sendung bis zum Ende zu sehen. Nicht zufällig sind es daher bspw. in Not geratene Familien, deren Häuser im Rahmen einer TV-Reihe renoviert werden. Bei aller Pressewirksamkeit haben leider in vielen Fällen weder die TV-Sender, die Produzenten noch die Teilnehmer an die steuerlichen Folgen gedacht. Bekommt z. B. der Teilnehmer einer TV-Sendung zum Thema „Hausbau/Renovierungen“ zum Dank für seine Mitwirkung die...
Die Vorweihnachtszeit ist nicht nur die Saison für den Einzelhandel und für die Weihnachtsmärkte, es ist auch die Zeit, in der der Wunsch Gutes zu tun in uns wächst. Es ist „Spendenzeit“. Getreu dem neuen Leitmotiv der Öffentlichkeitsarbeit „Rede über das, was Du tust“, verbinden auch TV-Shows Marketing und PR (Public-Relations) damit, quotenwirksam Spenden zu sammeln. Doch, wie verhält es sich mit den Betriebsausgaben, Gewinnen und Spenden? Worum geht es? Es gibt TV-Shows, in denen beispielsweise prominente Kanditen gegeneinander antreten, um Gewinne für zum Teil begünstigte Organisationen (Spendenempfänger) zu „erkämpfen“. Nach dem Konzept dieser Showformate dürfen die prominenten Teilnehmer am...
Gewinnerserie Teil 1 – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Steuerlich gilt dies auch für Gewinner. Seit einigen Jahren winken immer mehr Shows und Fernsehformate mit attraktiven Preisen für die Teilnehmer. Quizlösungen oder Show-Duelle werben mit hohen Gewinnen. Doch häufig wird nicht oder zu spät an die steuerlichen Folgen dieser „Gewinne“ gedacht. Gewinne bzw. Preisgelder gibt es nämlich in unterschiedlichsten Erscheinungsformen. So ist bspw. neben dem Lotteriegewinn zwischen Preisgeldern zu unterscheiden, die im Rahmen einer Auszeichnung oder Ehrung vergebenen werden oder im Rahmen einer TV-Sendung, z. B. von prominenten Quizkandidaten...
„Wir sind in die Höhle der Löwen gekommen, um Ihnen heute für 150.000 € insgesamt 30 Prozent unseres Unternehmens anzubieten“. So oder so ähnlich beginnen junge Gründer ihr Konzept den Juroren zu präsentieren. Am Ende stellt sich dann die Frage, haben die Gründer mit Ihrem Produkt und ihrem Konzept das Interesse der Löwen geweckt? Steigt ein Löwe mit ein? Eine Show die nicht nur die aktuelle Gründerszene in Deutschland anspricht, sondern auch steuerliche Aspekte berührt, nämlich die §§ 8c, 8d KStG. Diese Normen stellen uns Berater auch derzeit vor große Herausforderungen. Wie ist der Status quo? Im Fall einer Anteilsübertragung...
Berlin. Außen/Nacht. Im Schutze der Dunkelheit geht neben dem Eingang zu einem Ärztehaus ein Trupp SEK-Beamter in Stellung und trifft Vorbereitungen, in das Gebäude einzudringen. Szenenwechsel. Innen/Nacht. Zahnarztpraxis Müller. Das Notebook auf dem Schreibtisch ist die einzige Lichtquelle. Laut und wild führt ein Mann im Anzug ein Streitgespräch an seinem Handy. Die Tür schlägt auf und das Licht viele Taschenlampen und lauter Kommandos erhellet den Raum. ….“CUT!“ So ähnlich könnte der Sachverhalt gelagert sein, mit dem sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.10.2017 befassen musste und hinter die Kulissen einer Filmproduktion blickte.
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Einnahme-/Überschussrechnung sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Bei wiederkehrenden Vorgängen gelten Ausnahmen. Dazu zählen Ausgaben, die der Steuerpflichtigen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres (zehn Tage) getätigt hat, als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG). Besonderes Augenmerk ist dabei regelmäßig auf Umsatzsteuervorauszahlungen zu richten, die als Betriebsausgabe ebenfalls diesen Regelungen unterliegen, wie im aktuellen Urteilsfall. Der Sachverhalt – worum geht es? Im Urteilsfall hat die Klägerin die Vorauszahlung zur Umsatzsteuer...
Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 14.06.2018 (AZ: III R 35/15 ) zur Frage geäußert, ob die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen verfassungskonform sind. In dem interessanten, aber zugleich auch tragischen Urteilsfall betrieb die Klägerin und Revisionsklägerin Hotels. Die Hotelgrundstücke wurden von ihr angemietet. Im Streitjahr erwirtschaftete sie einen Verlust von ca. 3,4 Mio. Euro. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen sowie Lizenzgebühren führten allerdings dennoch zu einem Gewerbeertrag von über 2 Mio. Euro. Obwohl ein Verlust vorlag, wurde Gewerbesteuer in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt.
Leider halten nicht alle Ehen. Im Jahr 2017 betrug die Scheidungsquote laut statista.com in Deutschland rund 37,67 %. Welche steuerlichen Auswirkungen eine Trennung hat, darauf soll dieser Beitrag eingehen. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Der Veranlagungszeitraum ist mit dem Kalenderjahr identisch. Im Zuge der sog. Abschnittsbesteuerung wird der Steuerpflichtige mit dieser Steuer nachträglich veranlagt. Nun gibt es Steuerpflichtige, die sich im Laufe des Veranlagungszeitraums voneinander trennen.
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