Bundestag beschließt Änderungen des Onlinezugangsgesetzes

Am 23.2.2024 hat der Bundestag mehrheitlich das Onlinezugangs-ÄnderungsG (OZGÄndG) beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Was bedeutet das für Wirtschaft und Bürger?

Hintergrund

Das bereits 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz-OZG vom 14.8.2017, BGBl 2017 I S. 3122, 3138, zuletzt geändert am 28.6.2021, BGBl 2021 I S. 2250) ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Hiermit wurden alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten, durch effiziente Arbeitsteilung, moderne IT-Infrastruktur sowie gemeinsame Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Weiterlesen

Wachstumschancengesetz: Bundestag billigt Vermittlungsauschussergebnis

Am 23.2.2024 hat der Bundestag mehrheitlich dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Aber das Reformprojekt hängt weiterhin „am seidenen Faden“.

Hintergrund

Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hatte das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte. Der Vermittlungsausschuss hatte am 21.2.2024 einen „Kompromiss“ vorgeschlagen (BT-Drs. 20/10410), der das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen von 7,1 Mrd. Euro auf rund 3,2 Mrd. Euro kürzt.

Bundestagsbeschluss mit Regierungsmehrheit

Am 23.2.2024 ist nun der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses mehrheitlich gefolgt. Dieser Vorschlag umfasst insbesondere Weiterlesen

Vermittlungsausschuss schlägt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz vor

Beim Wachstumschancengesetz hat der Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 einen Kompromiss vorgeschlagen. Jetzt hängt alles am Bundesrat, der abschließend entscheidet.

Hintergrund

Ich habe bereits im Blog berichtet: Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hat das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte.

Wie sieht der vorgeschlagene Kompromiss aus?

Der Vermittlungsausschuss hat jetzt am 21.2.2024 ein Maßnahmenbündel als Kompromisslösung vorgeschlagen, um eine Zustimmung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu ermöglichen. Der Vorschlag umfasst insbesondere Weiterlesen

Ampelregierung einigt sich über Eckpunkte des Onlinezugangsgesetzes 2.0

Nachdem sich die Koalitionspartner über den finalen Entwurf eines OZG 2.0 geeinigt haben, soll der Innenausschuss am 21.2.2024 darüber beschließen. Worum geht es?

Hintergrund

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz vom 14.8.2017, BGBl 2017 I S. 3122, 3138, zuletzt geändert am 28.6.2021, BGBl 2021 I S. 2250) ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Hiermit wurden alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Weiterentwicklung des OZG durch das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0)

Allerdings konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht oder nicht vollständig erreicht werden, unter anderem aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Weiterlesen

Update Wachstumschancengesetz: Verbände fordern Blockadeende im Vermittlungsausschuss

In einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten haben 18 Verbände am 18.2.2024 ein Ende der Blockade gegen das Wachstumschancengesetz gefordert. Wie ist das einzuordnen und zu bewerten?

Hintergrund

Der Bundestag hatte mit Regierungsmehrheit im November 2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das mit einem ursprünglich geplanten Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. €/Jahr Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Bundesrat hat wegen massiver Steuerausfälle der Länder allerdings nachfolgend die erforderliche Zustimmung versagt und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen. Dieser will final am 21.2.2024 tagen und eine Empfehlung beschließen.

Wirtschaftsverbände fordern Einigung im Vermittlungsausschuss

18 Wirtschaftsverbände haben am 18.2.2023 in einem Brief an die Ministerpräsidenten eindringlich verlangt, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. „Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, heißt es in dem Schreiben. Weiterlesen

Unternehmenssteuerreform ja – aber wie und wann?

Innerhalb der Ampelkoalition ist eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung entbrannt. Die Frage ist aber, ob und wann ein solches Reformvorhaben derzeit überhaupt finanzierbar ist.

Hintergrund

Im internationalen Vergleich großer Industrienationen hinkt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung hinterher, die Steuerbelastung ist deutlich höher als andernorts. Laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betrug die effektive Steuerbelastung für deutsche Unternehmen 2022 durchschnittlich 28,8 Prozent, im EU-Durchschnitt wurden die Unternehmen hingegen nur mit 18,8 Prozent belastet. Eine zu hohe Steuerlast lähmt die Investitionsfähigkeit deutscher Unternehmen und führt im internationalen Wettbewerb zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil. Seit Jahren wird deshalb immer wieder der Ruf nach einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen laut. Die letzte umfassende Unternehmenssteuerreform erfolgte 2008, das ist lange her.

Ampel diskutiert Unternehmenssteuereform

Derzeit diskutiert die Ampelregierung die Optionen einer Unternehmenssteuerreform, das ist schon ein begrüßenswerter Lichtstreif am Horizont an sich. Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sind zwar dringend erforderlich, denn in 2023 ist die deutsche Wirtschaft geschrumpft. Auch für 2024 sind die Aussichten eher schlecht: Weiterlesen

Update: Abstimmung über EU-Lieferketten-RL auf unbestimmte Zeit verschoben – Ist das europäische Projekt gescheitert?

Die für den 14.2.2024 geplante finale Abstimmung über die EU-Lieferketten-Richtlinie hat Rat der Europäischen Union (Rat) auf unbestimmte Zeit verschoben. Ist das das Aus für das europäische Lieferkettengesetz?

Hintergrund

Ich habe im Blog bereits berichtet: Die EU-Kommission hatte am 23.2.2022 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung, den Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert. Betroffene Unternehmen müssen danach entlang der gesamten Wertschöpfungskette Risiken ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten; dies gilt auch für vorgelagerte Ketten (z.B. Rohstoffabbau) wie nachgelagerte Ketten (Entsorgung). Am 14.12.2023 hatten sich die Verhandlungsführer von EU-Rat und EU-Parlament über die CSDDD (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) geeinigt, deren Inhalt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG, v. 16.7.2021, BGBl 2021 I S.2159) noch verschärfen würde.

FDP-Blockade führt zur Verschiebung auf unbestimmte Zeit

Innerhalb der Bundesregierung hat die FDP zuletzt ihre Bedenken gegen die europäische CSDDD bekräftigt: gegen den erklärten Willen der anderen beiden Koalitionspartner. Weiterlesen

Gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Gas doch bis 31.3.2024?

Eigentlich sollte die reduzierte Umsatzsteuer auf Gas (7%) vorzeitig Ende Februar 2024 auslaufen. Doch die Hängepartie um das Wachstumschancengesetz könnte zur Folge haben, dass die reduzierte Umsatzsteuer doch bis 31.3.2024 gilt.

Hintergrund

Mit der vom Bundestag am 22.9.2022 beschlossenen temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BT-Drs. 20/3530) wurde der Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme für die Zeit vom 1.10.2022 befristet bis 31.3.2024 von 19% auf 7% gesenkt (§§ 12 Abs.2; 28 Abs.5 UStG). Mit der Maßnahme beabsichtigte die Ampelregierung eine Entlastung der Verbraucher von den als Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten.

Vorzeitiges Befristungsende im Wachstumschancengesetz geplant

Das vom Bundestag im November 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht jedoch vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar auslaufen soll. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, hieß es zu Begründung. Damit verbunden wäre eine erneute Änderung des zeitlichen Anwendungsbereiches von § 28 Abs. 5 UStG.

Auswirkungen des Vermittlungsausschussverfahrens

Allerdings hat das Wachstumschancengesetz den Bundesrat nicht passiert, der den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Grund hierfür war vor allem, dass die Bundesregierung etliche Änderungsvorschläge des Bundesrates nicht berücksichtigt hatte; jetzt soll das Entlastungsvolumen von ursprünglich rund 7 Mrd. Euro voraussichtlich auf weniger als die Hälfte abgeschmolzen werden – ich habe im Blog berichtet.

Der Vermittlungsausschuss soll sich nun erst am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz befassen. Die nächste reguläre Bundesratssitzung wäre dann erst am 22.3.2024 erreichbar, es sei denn es gibt vorher eine Sondersitzung.

Das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der SPD erfordert, dass der Bundesrat am 2.2.2024 die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt: „Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich. Im Ergebnis begrüßen wir das, denn wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Menschen bis zum Ende der Heizperiode bei den Heizkosten entlastet bleiben.“, heißt es. Etwas anderes wäre nur denkbar, wenn bei Einigung im Vermittlungsausschuss die Umsatzsteuersenkung rückwirkend kassiert wird. Das ist aber praktisch kaum denkbar, weil die Energieversorger dann vor nicht lösbaren Abrechnungsproblemen stünden.

Einordnung und Bewertung

Sollte es wegen der zeitlichen Verzögerung im Vermittlungsausschussverfahren dabei bleiben, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% – wie ursprünglich geplant – bis 31.3.2024 erhalten bleibt, wäre das nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Abrechner ein Segen. Allerdings zeigt sich abermals, dass die Entlastungspolitik bei den Energiekosten wenig verlässlich ist und viel Verunsicherung schafft. Bereits die ursprünglich bis 31.12.2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem StromPBG und dem EWPBG sollten auf Basis der in den Gesetzen enthaltenen Verordnungsermächtigungen durch die am 16.11.2023 beschlossene PreispremsenverlängerungsV (PBVV) zunächst bis 30.4.2024, später im Gesetzgebungsverfahrens „nur“ bis 31.3.2024 verlängert werden. Daraus wurde nichts: die beschlossene PBVV wurde schlicht verkündet, so dass beim Auslaufen per 31.12.2023 blieb. Politische Verlässlichkeit sieht anders aus.

 

Update: Abstimmung über EU-Lieferketten-RL verschoben – Ist Deutschland kein verlässlicher EU-Partner?

Der Rat der Europäischen Union (Rat) hat am 9.2.2024 die Abstimmung über die EU-Lieferketten-Richtlinie verschoben

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte am 23.2.2022 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung, den Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert. Betroffene Unternehmen müssen danach entlang der gesamten Wertschöpfungskette Risiken ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten; dies gilt auch für vorgelagerte Ketten (z.B. Rohstoffabbau) wie nachgelagerte Ketten (Entsorgung).

Am 14.12.2023 hatten sich die Verhandlungsführer von EU-Rat und EU-Parlament über die CSDDD (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) geeinigt, deren Inhalt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG, v. 16.7.2021, BGBl 2021 I S. 2159) noch verschärfen würde.

FDP blockiert weiterhin deutsche Zustimmung

Innerhalb der Bundesregierung hat die FDP zuletzt ihre Bedenken gegen die europäische CSDDD bekräftigt: gegen den erklärten Willen der anderen beiden Koalitionspartner. Deshalb war Deutschland gehindert, bei der finalen Abstimmung im EU-Rat am 9.2.2024 zuzustimmen; die Abstimmung wurde verschoben. Weiterlesen

Webinar oder Präsenzschulung? Betriebsrat entscheidet wo‘s hingeht!

Nicht der Arbeitgeber, sondern die Personalvertretung entscheidet, ob ihre Mitglieder in einem Webinar oder auswärtig in einem Präsenzseminar weitergebildet werden – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung (BAG v. 7.2.2024 – 7 ABR 8/23).

Worum ging es im Streitfall?

Die beim Arbeitgeber eingerichtete Personalvertretung (PV) entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen auswärtigen Grundlagenschulung nach dem BetrVG. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten – kostengünstiger – an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können.

Wie hat das BAG entschieden?

Wie die Vorinstanzen hat auch das BAG den Arbeitgeber für verpflichtet gehalten, bei der betriebsverfassungsrechtlichen Schulung nicht nur die Schulungskosten, sondern auch die Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung zu tragen. Weiterlesen