Ende August hat das Bundeskabinett nach längeren Verhandlungen den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen, der ab dem 10.9.2024 im Bundestag beraten werden soll. Bis zur Verabschiedung lauern im Parlament aber noch viele Untiefen
Hintergrund
„Das bisschen Haushalt macht sich von allein…“ – Dieser Refrain eines bekannten deutschen Musikschlagers lässt sich sicher nicht auf die Planung des Bundeshaushalts 2025 übertragen. Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde und ein 60 Mrd.-Euro-Loch in den Bundeshaushalt riss – ich habe im Blog berichtet – wurden der Nachtragshaushalt 2023 verspätet verabschiedet, die Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 sogar ins neue Jahr 2024 vertagt; vorübergehend waren nur Notausgaben in 2024 zulässig, für die eine rechtliche Verpflichtung bestand (Art. 111 Abs. 1 GG). Auch der inzwischen verabschiedete Haushalt 2024 war nach Einschätzung von Sachverständigen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage“ belastet – das BVerfG wurde hiermit gottlob bislang nicht befasst.
Umfang des Bundeshaushalts 2025
Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 489 Mrd. Euro vor. Im laufenden Jahr 2024 steht etwa das gleiche Volumen zur Verfügung. Als Investitionen sind rund 81 Mrd. Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Mrd. Euro). Für die kommenden vier Haushaltsjahre sind der Vorlage zufolge Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 107,2 Mrd. Euro vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 51,3 Mrd. Euro vor. Der Wert liegt unter der laut Schuldenregel (Art. 115 GG) zulässigen Nettokreditaufnahme. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 388,45 Mrd. Euro – das ist ein Plus von 13,9 Mrd. Euro im Vergleich zu 2024 (374,55 Mrd. Euro).
Die mittelfristige Finanzplanung sieht folgende Ausgaben vor: Weiterlesen