Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Die Corona-Pandemie stellt auch viele Studentinnen und Studenten vor finanzielle Probleme: Zwei Drittel der (deutschen) Studierenden arbeiten neben dem Studium, etliche haben jetzt wegen der Corona-Krise ihre Jobs verloren. Jetzt hilft die Bundesregierung mit einer finanziellen Überbrückungshilfe. Hintergrund Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland treffen inzwischen nicht mehr nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft. Ein dramatischer Anstieg der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf über 10 Mio. und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit allein im letzten Monat um mehr als 300.000 Erwerbstätige sprechen eine deutliche Sprache.
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund ein umfangreiches staatliches Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, das neben Steuererleichterungen (Steuerstundung, Rückzahlung von Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, unterjähriger Verlustrücktrag, Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe) vor allem auch Finanzhilfen umfasst. Allein das Bundes-Sofortzuschussprogramm hat ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro und richtet sich an Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Mitarbeitern. Seit April 2020 gibt es zudem einen KfW-Schnellkredit: Hiernach können mittelständische Unternehmen unter den näheren Voraussetzungen bei ihrer Hausbank Kredite bis zu 800.000 Euro beantragen, für die die KfW das 100 %ige Haftungsrisiko übernimmt....
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird in der Gastronomie der Umsatzsteuersatz teilweise zeitlich beschränkt gesenkt. Das hat die Regierungskoalition am 22.4.2020 beschlossen. Was ist davon zu halten? Hintergrund Die Corona-Pandemie hat in Deutschland weite Teile der Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Besonders hart betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, da bundesweit rund 166.000 Unternehmen (2018) mit rund 1,5 Mio. Mitarbeitern (2019) zählt und einen Jahresumsatz in Höhe von rd. 50,7 Mrd. Euro (2019) erwirtschaftet (www.dehoga.de). Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Wirtschaftszweig ist deshalb besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil die Betriebe vom sog. „lock down“ von behördlichen Betriebsschließungsanordnungen als erste betroffen waren...
Das BMF hat am 24.4.2020 das Schreiben zu Einzelheiten des unterjährigen Verlustrücktrags in der Corona-Krise veröffentlicht (IV C 8 – S 2225/20/10003:010). Ab sofort können bei den Finanzämtern Anträge auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Steuer-Vorauszahlungen für 2019 gestellt werden.
Von den Folgen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen haben nach einer BMF-Mitteilung vom 23.4.2020 bei Verlusten in 2020 ab sofort die Möglichkeit, durch einen pauschalierten Verlustrücktrag eine Erstattung der in 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen zu beantragen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen. Hintergrund Ich hatte vor kurzem berichtet: Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder milliardenschwere finanzielle Rettungsschirme in Form von (Sofort-)Krediten, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen auf den Weg gebracht. Ferner wurden umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen, insbesondere Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung...
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen könnten nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durch das Vorziehen von Steuererstattungen erheblich entlastet werden – durch einen vorgezogenen Verlustrücktrag. Hintergrund Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Länder neben finanziellen Hilfen in Form von (Sofort-)Krediten von KfW und LfA, Bürgschaften und nicht rückzahlbaren Sofortzuschüssen umfangreiche steuerliche Maßnahmen beschlossen, die die Liquidität der Unternehmen schonen sollen. Hierzu zählen – wie ich berichtet habe – Steuerstundungen, Erleichterungen bei Vorauszahlungen, befristeter Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen oder die steuerliche Anerkennung von Corona-bedingten Ausgaben für gesellschaftliches Engagement auf dem Gemeinnützigkeitssektor. Über diese bisherigen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen...
Am 15.04.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die seit Mitte März 2020 geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie bis 03.05.2020 verlängert. Was ist in Bezug auf die beschlossenen Einschränkungen für die gewerbliche Wirtschaft vom Maßnahmenpaket zu halten? Hintergrund Mit den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom März 2020 wurde das öffentliche Leben in Deutschland weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Diese Beschränkungen waren erforderlich, um vor der Corona-Virus-Infektion zu schützen und eine Überforderung des deutschen Gesundheitssystems zu vermeiden. Mit den Beschränkungen ist erreicht worden, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland deutlich abgenommen hat. Mit...
Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht! Hintergrund Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann. Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket...
Das BMF hat ein weiteres Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003). Hintergrund Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland haben BMF und die obersten Finanzbehörden bereits vor einigen Wochen über steuerliche Erleichterungen informiert (siehe BMF v. 19.3.2020, BStBl 2020 I S. 262). Diese sehen angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten die Möglichkeit, vor Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen oder von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden vorläufig abzusehen. Jetzt...
Am 3.4.2020 hatte das BMF in einer Pressemitteilung Steuererleichterungen bei Arbeitgeberzuschüssen während der Corona-Krise angekündigt. Mit Schreiben vom 9.4.2020 hat das BMF jetzt die Grundsätze für den steuerfreien Zuschuss an Arbeitnehmer in Höhe von 1.500 Euro veröffentlicht. Damit haben jetzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtliche Klarheit was zu beachten ist.
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