Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Ich hatte bereits berichtet: Zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet soll im Zuge des (früher so genannten) JStG 2018 das Umsatzsteuerrecht (§§ 22f und 25e UStG-neu) geändert werden (BT-Drucks. 19/4455). Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen ab Januar 2019 dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes (§ 22f UStG-E). Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt,...
Ich habe mich schon wiederholt zu diesem Thema zu Wort gemeldet: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen, und zwar ab dem 15. Monat nach Ende des Veranlagungszeitraums in Höhe von 0,5 %/Monat (§ 238 AO). Im Aussetzungsbeschluss des BFH vom 25.04.2018 (IX B 21/18) hat der IX. BFH-Senat für Zinszeiträume ab 01.04.2015 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe von 6 %/Jahr geäußert und die Aussetzung der Vollziehung beschlossen. Jetzt blicken alle gespannt nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht: Dort sind schon zwei Verfahren zur Zinshöhe anhängig (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17), über die dem Vernehmen...
Die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften stehen nicht in Widerspruch zur Verfassung – jedenfalls nicht nach Ansicht des BFH (Urteil vom 14.06.2018, III R 35/15). Damit bestätigt das oberste deutsche Finanzgericht eine überaus ärgerliche Substanzbesteuerung, die für viele Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Da ein Einlenken des Gesetzgebers wenig wahrscheinlich ist, bleibt an sich nur noch der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht – allerdings nur mit vagen Erfolgsaussichten. Worum geht es? Die Gewerbesteuer will nach ihrer Zielrichtung die objektive Ertragskraft des gewerblichen Unternehmens besteuern. Sie wird deshalb auch als „Objektsteuer“ bezeichnet. Weil es auf die Art der Finanzierung mit Eigen- oder Fremdkapital nicht ankommt,...
Die Digitalisierung verändert nahezu alle Lebensbereiche. Das gilt namentlich für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es deshalb, auch bei veränderten Bedingungen und neuen technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel steuerehrliche Unternehmen zu schützen und für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland zu sorgen. Jetzt hat das Bundeskabinett am 01.08.2018 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Kern des ursprünglichen „Jahressteuergesetzes 2018“. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel,...
Bislang hat der BFH seinen Standpunkt wie eine Festung verteidigt: Danach setzte eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeiten des leistenden Unternehmers auch tatsächlich unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben worden ist. Davon hat sich der BFH jetzt verabschiedet: Es reicht jede Art von Anschrift (also auch eine bloße Briefkastenanschrift), sofern der Unternehmer dort postalisch erreichbar ist. Anders formuliert: Es ist nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit auch wirklich ausübt (BFH Urt. v. 21.6.2018 V R 25/15 und V...
Wer Unterhaltszahlungen bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abziehen will, sollte auch auf den Zeitpunkt der Unterhaltszahlung achten; das ist die Lehre aus einem aktuellen BFH-Urteil. Worum geht es? Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 8.004 €/Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG). Bei Unterhaltszahlungen ins Ausland kommt hinzu, dass Aufwendungen nur abgezogen werden dürfen, soweit sie nach den Verhältnissen...
Der Politik fehlt bisweilen der Mut, Steuergesetze rasch zu ändern – vor allem, wenn dies zu Lasten des Fiskus geht. Jüngstes Beispiel: Der Zinssatz bei Nachzahlungszinsen, der nach dem Gesetz (§ 238 Abs.1 S. 1 AO) seit mehr als 50 Jahren 6 % im Jahr beträgt: eine traumhafte Rendite in Zeiten langandauernder Niedrigzinsen. In meinem Beitrag „BFH: Schluss mit staatlichen Wucherzinsen“ habe ich bereits die Frage gestellt, ob nun ein Ende in Sicht ist. Kommt nun angesichts der neuesten Entwicklungen „Bewegung“ in die Sache? Wird das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur Änderung zwingen müssen?
Die BFH-Entscheidung (Beschluss vom 25.04.2018, IX B 21/18) war ein Paukenschlag: Das oberste Steuergericht Deutschlands zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab dem Jahr 2015, stoppt also die weit überhöhten Nachzahlungszinsen der Finanzverwaltung – wenn auch vorerst nur in einem AdV-Verfahren. Die obersten Finanzrichter haben schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von §§ 233 a; 238 Abs. 1 S. 1 AO und dem dort gesetzlich festgelegten Zinssatz: Wenn Steuerzahler die vom Finanzamt gesetzte Frist zur Zahlung ihrer Steuern überschreiten, kassiert der Fiskus bei „Normalbürgern“ 0,5 %, bei Unternehmen sogar 1,0 % Zinsen – nicht im Jahr, sondern im Monat!...
Gewerbetreibende müssen weiterhin Beiträge an Industrie- und Handelskammern zahlen IHKs befinden sich seit geraumer Zeit in einer Legitimationskrise. Immer wieder beklagen Unternehmer ihre „zwangsweise“ Mitgliedschaft im System der IHKs und die damit verbundene Pflicht zur Zahlung von Beiträgen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.07.2017, 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13) entschieden: Die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sind verfassungsgemäß. Mit diesem Thema, das weitreichende Auswirkungen für die Praxis hat, möchte ich hier im NWB Experten-Blog „einsteigen“.
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