Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Der Bundesrat hat heute Vormittag (8.11.2019) einem der wichtigsten steuerpolitischen Gesetze dieses Jahres abschließend zugestimmt: Der Grundsteuerreform. Nunmehr kann das aus Grundgesetzänderung, Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes sowie Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung der Bebauung unbebauter Grundstücke wie geplant in Kraft treten. Ab 1.1.2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln.
Mit kleineren Änderungen hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 18.10.2019 den von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts mit seinen drei Teilgesetzen mehrheitlich verabschiedet. An diesem Freitag nun entscheidet abschließend der Bundesrat über das Reformpaket. Hintergrund Ich hatte wiederholt berichtet: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018 (BVerfG 10.4.2018 – 1 BvL 11/14) muss der Bundesgesetzgeber das Grundsteuer- und Bewertungsrecht bis zum 31.12.2019 neu regeln; andernfalls entfällt ab 01.01.2020 mit einem Volumen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der stärksten kommunalen Finanzierungsquellen.
Der Bundestag hat am 24.10.2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 19/13959, 19/14076) in 2./3. Lesung angenommen. Jetzt muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Auch wenn das BEG III kommt: Bürokratieabbau muss weitergehen. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Allein die Wirtschaft soll jährlich um 1,168 Mrd. Euro an Bürokratiekosten entlastet werden. Was ändert sich?
Im April 2018 hat der BFH schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe von 6 Prozent /Jahr gemäß § 238 AO geäußert; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu steht noch aus. In einem weiteren Revisionsverfahren muss jetzt auch der typisierende Zinssatz von 6 Prozent nach § 4 Abs. 4 a S. 3 EStG vom BFH auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden.
Die EU-Kommission beanstandet regelmäßig Verletzungen von EU-Recht, die auf zu später oder falscher Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Staaten beruhen. Jetzt hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 fünf Entscheidungen zu Deutschland bekanntgegeben: Im Bereich Steuern fordert die Kommission Deutschland auf, die Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber nach § 25e UStG, die zulasten europäischer Unternehmen geht, zu widerrufen. Entfällt jetzt die Umsatzsteuerhaftung?
Die Reform der Grundsteuer ist eines der schwierigsten Reformvorhaben der Regierungskoalition: Scheitert sie, haben die deutschen Städte und Kommunen ab 1.1.2020 ein Finanzierungsproblem in Höhe von rund 14 Mrd. Euro im Jahr. Doch jetzt ist eine fristgerechte Reform in greifbarer Nähe, denn am 18.10.2019 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Am 17.10.2019 hat der Bundestag in erster Lesung über das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beraten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung beim Abbau überbordender Bürokratie. Jetzt werden sich im nächsten Schritt die Fachausschüsse damit befassen. Hintergrund Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Schwerpunkte sind:
Das Bundeskabinett hatte am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Nach der Kritik des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) habe etliche Steuerjuristen massive Kritik am Gesetzentwurf geübt. Nach dem Bundesrat (BR-Drs. 3534/19 (B)) fordern nun auch die Wirtschaftsverbände in einem Schreiben vom 7.10.2019 eine deutliche Nachbesserung des Gesetzentwurfs.
Betreiber von Internet-Plattformen droht für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Händler die Haftung. Liegt dem Marktplatzbetreiber jedoch eine Bescheinigung des Finanzamtes vor, dass der entsprechende Anbieter in Deutschland steuerlich erfasst ist, entfällt diese Haftung grundsätzlich. Da die Haftungsregelung für Händler aus dem EU-Wirtschaftraum ab 1.10.2019 greift, ist jetzt Eile bei der Registrierung geboten.
Erst vor kurzem hat das BMWi zur Umsetzung der von Bundesminister Altmaier angekündigten Mittelstandsstrategie einen Referentenentwurf für ein BEG III vorgelegt. Am 18.9.2019 hat sich nun auf den entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Das kann jedoch nur der Anfang für einen nachhaltig spürbaren Bürokratieabbau sein, weitere Schritte müssen folgen. Hintergrund Überbordende Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig – sagen rund rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit mit dem BEG I (BGBl 2015 I S. 1400) und dem BEG II (BGBl 2017 I S. 2143 ) begonnen, den gesetzlichen Bürokratiedschungel zu lichten....
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