Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24.3.2020 einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, soll der Sonderfonds Corona-Epidemie weitere 10 Mrd. Euro auf nunmehr 20 Mrd. Euro aufgestockt werden (Sondervermögen Bayernfonds). Um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen, sind mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich. Hintergrund Die Coronavirus-Pandemie reißt die Wirtschaft zusehends in den Abgrund: Ein rasanter Anstieg von Kurzarbeit, der Hilfeschrei...
Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13.3.2020 zugestimmt. Hintergrund Ich hatte berichtet: Erst im Juli 2019 hatte das BVerfG entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) nicht verfassungswidrig sind: Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfG, v. 18.7.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18). Die Bundesregierung hatte daraufhin einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/15824 zur Verlängerung und Verschärfung der „Mietpreisbremse“ (§§ 556d, e BGB) eingebracht mit dem Ziel,...
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw....
Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nehmen inzwischen dramatische Ausmaße an, immer mehr Unternehmen leiden unten akuten Liquiditätsproblemen. Jetzt reagieren Bund und Länder mit dringend erforderlichen Sofortzuschüssen. Hintergrund Ich habe bereits berichtet: Die Corona-Krise ist nicht nur für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft ein Stresstest von bislang unbekanntem Ausmaß. Da Lieferketten abreißen, Umsätze wegbrechen, der Kostenapparat aber im Kern unverändert bleibt, geraten auch an sich kerngesunde Unternehmen in akuter Liquiditätsnöte. In dieser Situation haben Bund und Länder richtig reagiert: Mit Stundungserleichterungen bei Steuerzahlungen, mit Ausweitung der Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit und mit finanziellen Schutzschirmen durch Ausweitung der...
Die aktuelle Corona-Krise ist ein einzigartiger Stresstest nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt hat das BMF am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Auswirkungen vorgelegt, das neben Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld) und steuerlichen Erleichterungen (Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen) auch Verbesserungen bei der Liquiditätssicherung vorsieht.
Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen inzwischen auch die deutsche Wirtschaft ins Mark. Jetzt haben Bund und Länder zur Liquiditätsverbesserung erste steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das ist ein wichtiges, aber auch dringend notwendiges politisches Signal. Hintergrund Das Corona-Virus ist nicht nur eine Bedrohung für Leben und Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft: Die Unterbrechung von Lieferketten für zu drastischen Umsatzeinbrüchen. Nachfrageeinbrüche belasten das Messewesen oder das Hotel-und Gaststättengewerbe. Da die allgemeine Verunsicherung auf die Verbraucher übergreift, sind auch spürbare Auswirkungen auf das Konsumverhalten, Wachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland zu erwarten. Das kann zu Zahlungsschwierigkeiten führen, bis hin zu Insolvenzverfahren wegen drohender...
Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert. Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten?
Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV) bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Jetzt will das Land Bayern über eine Bundesratsinitiative weitere gesetzliche Ausnahmen von der Bonpflicht durchsetzen; das hat der bayerische Ministerrat am 10.3.2020 beschlossen.
Bei Handwerk, Handel und Gastronomie nimmt die Verärgerung über die seit Jahrebeginn geltende Kassenbonpflicht nicht ab (§ 146a Abs.2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV). Dennoch lässt sich der Gesetzgeber weiterhin Zeit: Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Bonpflicht bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst. Hintergrund Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenmanipulationsschutzgesetz vom 28.12.2016, BGBl2016 I S. 3152 ) wurde u.a. eine Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S.1 der AO) ab dem 1.1.2020 eingeführt (BT-Drs. 18/10667 vom 14.12.2016). Doch von Anfang an gab es...
Seit dem 19.2.2020 gilt der neue Umweltbonus für E-Autos Das ist ein gutes Zeichen für mehr Elektromobilität in Deutschland. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Hintergrund Das Elektromobilitätsgesetz -EmoG- (vom 12.6.2015, BGBl 2015 I S.898) definiert erstmals “Elektrofahrzeuge“ – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das ambitionierte Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig bis zu einer Million E-Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, erwies sich allerdings schnell als nicht erreichbar: Vorbehalte gegen die neue Technologie, eine fehlende, flächendeckende Ladeinfrastruktur und zu hohe Anschaffungskosten bei gleichzeitig fehlenden staatlichen Kaufanreizen waren die wesentlichen Ursachen....
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt 18. August 2026
Rente nach 2031
-
Christian Herold 18. August 2026
Gilt die Aufladung eines Prämienkontos zum Erwerb von Gutscheinen als Sachbezug?
-
Christian Herold 17. August 2026
Einspruchs- und Klagefrist: Eingangsvermerke von Privatpersonen sind belanglos
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 14. August 2026
Update: Frühstartrente im parlamentarischen Verfahren – Was der Frühstart wirklich bringt
-
Christian Herold 14. August 2026
Gewinne als Pensionär können vorige Verluste aus Nebentätigkeit "ausgleichen"
NEUESTE KOMMENTARE
01.08.2026 von Roland Nonnenmacher
30.07.2026 von Gregor du Moulin/ Häner & Partner PartG mbB
11.08.2026 von Maik Geduhn
Darf der ordentliche Steuerpflichtige noch Taxi fahren? (Teil 2)