Bereits früher hatte ich mich mit der Rechtsprechung zur Frage der Aktivierbarkeit bzw. Nichtaktivierbarkeit der Kosten eines Reisebüros im Zusammenhang mit der Vermittlung einer noch nicht angetretenen Reise befasst. Hier hatte der BFH die Aktivierbarkeit verneint. In einem neuen Urteil des FG Thüringen ging es nun u.a. um die Aktivierbarkeit unfertiger Leistungen eines Steuerberaters. Streitig war im Urteilsfall u.a. die Frage, ob bei einem bilanzierenden Steuerberater für angefangene Arbeiten, z.B. in Bezug auf Jahresabschlüsse und Buchhaltungsarbeiten, jeweils ein Bilanzposten für unfertige Leistungen zu bilden war. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG...
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Wie sich die Risikoberichterstattung durch Corona ändern wird Ein Virus wirbelt die Risikoberichterstattung durcheinander. Kein Computer-Virus, sondern der Corona-Virus. Die Fans des Festivals „Rock am Ring“ werden sich an diesem Wochenende vorgekommen sein wie in einem Science-Fiction-Film – das beliebte Festival wurde wegen Corona abgesagt. Nur das Wetter war wie immer bei „Rock am Ring“: Regnerisch. Wenigstens auf das Wetter ist noch Verlass in Zeiten der Corona-Krise. Status quo der Risikoberichte In der Risikoberichterstattung wird viel über Risiken geschrieben: Risikomatrix, Eintrittswahrscheinlichkeit der genannten Risiken, Höhe des erwarteten Schadens. Eines ist seit wenigen Wochen deutlich: Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit gering ist,...
Gefahr pandemischer Erkrankungen im Risikobericht der Deutschen Lufthansa Im Risikobericht der Deutschen Lufthansa tauchen „pandemische Erkrankungen“ als qualitatives Risiko auf. Bedeutungsgrad im Geschäftsbericht 2019? Kritisch. Ausprägungsform? Sehr hoch. Veränderung im Vergleich zum Vorjahr? Steigend. Ein Blick in den Geschäftsbericht 2018 verrät: Wesentlicher Bedeutungsgrad, hohes Risiko und keine Veränderung zu 2017 waren damals noch die Stichworte. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil...
Krisen-Pragmatismus zeigt sich bei digitalen Wirtschaftsgütern Es ist raus: Das Corona-Konjunkturpaket. Und wieder dabei: Die degressive Abschreibung. Wie schön. So hatten wir sie doch vermisst: Kurz vor der Finanzkrise 2008 abgeschafft, um dann wieder vorübergehend für zwei Jahre eingeführt zu werden. Jetzt ist sie wieder da – allerdings nur für die nächsten zwei Jahre. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Die Bundesregierung hat im aktuellen Konjunkturpaket beschlossen, die geometrisch-degressive Abschreibung wieder einzuführen. Es kommt wieder der Faktor 2,5: Demnach können maximal 25 % des (Rest-)Buchwertes pro Jahr abgeschrieben werden. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist allerdings beschränkt. Sie gilt nur für Neuanschaffungen...
Wir sind mitten in der Hauptversammlungs-Hochsaison. Doch anders als bisher finden alle Aktionärstreffen aufgrund der aktuellen Einschränkungen rein virtuell statt. Dies sorgt bereits seit Wochen für kontroverse Diskussionen. Auffallend auch: Nur wenige Unternehmen weisen am Ende der Hauptversammlungen auf die nächste Hauptversammlung hin. Präsenz oder virtuell? Dazu gibt es nur zaghafte Äußerungen, denn niemand weiß, ob in einem Jahr physische Aktionärstreffen – also Großveranstaltungen – möglich sein werden. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen...
Unternehmen folgen den Empfehlungen der DVFA nur selten Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat zwölf Empfehlungen herausgegeben, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse der Unternehmen für die Abschlussadressaten zu ermöglichen. Eine sehr gute Idee. Nur leider interessiert dies die DAX-Konzerne offensichtlich weniger, wie meine aktuelle Studie zeigt. Die Empfehlung des DVFA Zur Darstellung der Überleitungsrechnung lautet die Empfehlung des DVFA wie folgt: Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal...
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