In einem aktuellen Beschluss hat das FG Hamburg im Verfahren der gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung nochmals klargestellt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff. EStG keine Geringfügigkeitsgrenze vorsieht. Der Kläger hatte einen Anteil für die private Pkw-Nutzung anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt, da die privaten Fahrten mit 350 km gegenüber der Gesamtfahrleistung von 37.000 km nicht ins Gewicht fallen würden. Seine Aufstellung habe die Präzision eines Fahrtenbuches und müsse deshalb der Maßstab für die Ermittlung der betrieblich veranlassten Fahrten sein. Die Anwendung der 1 %-Regelung sei zu verwerfen, weil sie für ihn zu einer erheblichen steuerlichen Belastung...
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Beim Fälschen von Bilanzen gibt es zwei „Möglichkeiten“: Der Gewinn soll nach oben oder nach unten gepusht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die legalen Möglichkeiten der Bilanzkosmetik überschritten. Warum ärmer, warum reicher rechnen? Betrachten wir die Motive dafür genauer. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung...
Mittlerweile wurden die ehemaligen Vorstände von Steinhoff im südafrikanischen Parlament zur Anhörung vorgeladen. Einsicht oder Reue? Fehlanzeige. Die beiden Vorstände Markus Jooste und Ben La Grange sehen sich nicht als die Schwarzen Peter. Nach Ansicht von Markus Jooste sind die Wirtschaftsprüfer, frühere Geschäftspartner sowie die Kollegen Schuld. Vielleicht auch noch die Aktionäre und die Aufsichtsräte? Komplexes Firmenkonstrukt und interne Kontrollen Hatten die beiden Vorstände am Ende über das komplexe Firmenkonstrukt selbst keinen Überblick mehr? Im Zuge der heutigen Compliance und dem ganzen Getue müsste doch ein Vorstand spätestens bei Aufkommen von Gerüchten über Unregelmäßigkeiten bei den Zahlen Interesse einer vorerst...
Virtuelle Währungen, deren bekanntester Vertreter Bitcoin ist, kommen auch im Unternehmensbereich zum Einsatz. In den letzten Monaten zeigen Kryptowährungen erhebliche Volatilität in der Wertentwicklung. Damit stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung von solchen Rechnungseinheiten im Unternehmensbereich. Weder die IFRS noch das HGB enthalten konkrete Regelungen zur Bilanzierung von Kryptowährungen. Vor einiger Zeit hatte ich einen Blog zur Bilanzierung von Kryptowährungen nach IFRS verfasst. Heute befasse ich mich mit der Bilanzierung von Bitcoin und Co. nach HGB. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung...
Sommerloch. Die Hauptversammlungs-Saison 2018 ist vorbei. Der nächste Stoß an Quartalsberichten kommt im Oktober – noch. Trump will dies nämlich in den USA ändern. Sollte dies auch in Deutschland überlegt werden? Denken wir darüber nach. Die Quartalshetze wurde in den letzten Jahren zunehmend kritisiert. Kurzfristiges Gewinn- und Renditestreben, langfristig wichtige Investitionen wurden mitunter vernachlässigt. Onkel Trump hat dafür eine Lösung: Die Quartalsberichte einfach abschaffen. Derzeit lässt er dies von der SEC, der amerikanischen Börsenaufsicht, prüfen. Wozu braucht es denn eigentlich die Quartalsberichte? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und...
Der neue Bestätigungsvermerk – einer der Themen der Reform der Abschlussprüfung neben der Rotationspflicht. Er soll detailliertere Informationen liefern als der bisherige Bestätigungsvermerk, der in den meisten Fällen immer der gleiche Standardtext mit nahezu keinen detaillieren Angaben war. Der Key Audit Matter (KAM), wie der neue Bestätigungsvermerk auch genannt wird, soll präzisere Informationen liefern. So soll beispielsweise über die wichtigsten Sachverhalte der Abschlussprüfung berichtet werden. Dies können beispielsweise bedeutsame Geschäftsvorfälle des vergangenen Geschäftsjahres sein. Bei Volkswagen ist dies z.B. der Abgasskandal, der im Geschäftsbericht 2017 als „Dieselthematik“ bezeichnet wird. Eine Betrachtung der Geschäftsberichte 2017 zeigt, dass bei vielen Unternehmen zu...
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