Den International Financial Reporting Standards (IFRS) soll das Framework (Rahmenkonzept) als theoretische Basis zugrunde liegen. Das Framework ist zwar selbst kein direkt anzuwendender Standard, soll jedoch für den IASB die theoretische Basis im Standardisierungsprozess bilden und dient für die Anwender als Auslegungsinstrument bei Vorliegen von Regelungslücken. Bei einer früheren Überarbeitung des Frameworks (2010) war das Prudence Principle eliminiert worden. Mit der Veröffentlichung des nunmehr überarbeiteten Frameworks im März 2018 wurde das Prudence Principle wieder aufgenommen. Kann man das als Einzug eines Vorsichtsprinzips im deutschen Sinne in die IFRS verstehen? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005...
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Nächste Folge „Bilanzfälschung bei Steinhoff“ Heute ist es soweit. Die Hauptversammlung des Steinhoff-Konzerns findet in Amsterdam statt. Noch läuft mein Google-Alert nicht heiß. Informationen lassen auf sich warten. Die Frage, die immer wieder gestellt wird: Wie kommt es zur Bilanzfälschung? Was führt dazu, dass Führungskräfte und Vorstände die Zahlen frisieren und Bilanzkosmetik alleine nicht mehr ausreicht? Bilanzkosmetik ist nicht verboten. Dies ist wie der Blick nach einer langen Nacht am Morgen in den Spiegel: Man hilft etwas nach, damit es „schöner“ aussieht. So ist dies bei Bilanzkosmetik der Fall. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach...
Vielbeschäftigte Briefkästen der Aktionäre deutscher Konzerne Kennen Sie das? Blick in den Briefkasten. Schon wieder eine Einladung zur Hauptversammlung. Eilige Post von der Hausbank. Ich sollte angeben, ob ich an der teilnehme. Mitgeschickt wird auch eine kleine Broschüre über den Ablauf. Der Briefkasten freut sich. Er wird wieder gebraucht. Und ich? Ich frage mich: Geht das auch digital? Diese Briefeinladungen sind nur eines von vielen Beispielen, die zeigen: Die Umsetzung der Digitalisierung steckt noch in ihren Kinderschuhen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse,...
Air Berlin, Alno, Beate Uhse …. Auch namhafte Unternehmen sind nicht vor der Pleite sicher. Kann bei der Abschlusserstellung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden? Diese Frage treibt den Abschlussersteller wie auch den Abschlussprüfer um. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat jüngst den Entwurf einer Neufassung des einschlägigen Prüfungsstandards IDW PS 270 n.F. vorgelegt. Damit soll insbesondere eine Anpassung an geänderte internationale Regelungen erreicht werden. Für die Bilanzierer gewinnen die IDW-Vorschläge Relevanz, als sie sich mit ihrem Prüfer über die Aufrechterhaltung der Fortführungsannahme (Going Concern) oder deren Aufgabe auseinandersetzen müssen (Break-Up). Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer...
Wahlmöglichkeiten zwischen monistischem und dualistischem System gewünscht Bei beratungsresistenten Vorständen haben die Aufsichtsräte einer deutschen Aktiengesellschaft ein Problem: Sie können ihn nicht überstimmen. Keine Weisungsbefugnis. Was also tun? Entweder abwarten. So lange, bis der Vorstand wieder bestellt werden muss. Und dies dann eben nicht wieder tun. Alternative? Denn Vorstand dazu hinzubewegen, vorzeitig zu gehen. Lösung dauert zu lange? Dann Pech. Negativ? Möglich. Vor allem für das Unternehmen. Hätte so die eine oder andere Negativschlagzeile großer Unternehmen vermieden werden können? ThyssenKrupp, Deutsche Bank…Gute Frage. Nächste Frage. Doch nun der Reihe nach. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW...
Schon wieder eine Fortsetzung zum Tatort der Serie „Steinhoff“? Ja, da haben Sie Recht. Aber die Schlagzahl der neuen Meldungen im Bilanzskandal um Steinhoff hat sich in den letzten drei Monaten deutlich erhöht. Laut einer Nachricht des Handelsblattes vom 4. April 2018 wurden die Immobilien der Tochtergesellschaft Hemisphere International mit einem überhöhten Wert angesetzt. Genauer gesagt: 1,1 Milliarden Euro lösen sich in Luft aus. Verspäteter Aprilscherz? Leider nicht. Was könnte man denn ansonsten mit einer Milliarde anfangen? Sich den Fußballspieler Neymar kaufen – wie es Pari Saint-Germain letzten Sommer getan hat – und eine Weile seinen Gehalt bezahlen. Eine kurze...
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