„Das bisschen Haushalt macht sich von allein…“ – Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2025 und Wachstumsinitiative

Ende August hat das Bundeskabinett nach längeren Verhandlungen den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen, der ab dem 10.9.2024 im Bundestag beraten werden soll. Bis zur Verabschiedung lauern im Parlament aber noch viele Untiefen

Hintergrund

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein…“ – Dieser Refrain eines bekannten deutschen Musikschlagers lässt sich sicher nicht auf die Planung des Bundeshaushalts 2025 übertragen. Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde und ein 60 Mrd.-Euro-Loch in den Bundeshaushalt riss – ich habe im Blog berichtet – wurden der Nachtragshaushalt 2023 verspätet verabschiedet, die Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 sogar ins neue Jahr 2024 vertagt; vorübergehend waren nur Notausgaben in 2024 zulässig, für die eine rechtliche Verpflichtung bestand (Art. 111 Abs. 1 GG). Auch der inzwischen verabschiedete Haushalt 2024 war nach Einschätzung von Sachverständigen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage“ belastet – das BVerfG wurde hiermit gottlob bislang nicht befasst.

Umfang des Bundeshaushalts 2025

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 489 Mrd. Euro vor. Im laufenden Jahr 2024 steht etwa das gleiche Volumen zur Verfügung. Als Investitionen sind rund 81 Mrd. Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Mrd. Euro). Für die kommenden vier Haushaltsjahre sind der Vorlage zufolge Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 107,2 Mrd. Euro vorgesehen.

Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 51,3 Mrd. Euro vor. Der Wert liegt unter der laut Schuldenregel (Art. 115 GG) zulässigen Nettokreditaufnahme. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 388,45 Mrd. Euro – das ist ein Plus von 13,9 Mrd. Euro im Vergleich zu 2024 (374,55 Mrd. Euro).

Die mittelfristige Finanzplanung sieht folgende Ausgaben vor:

  • 2026: 474,6 Mrd. Euro
  • 2027: 488,2 Mrd. Euro
  • 2028:  497,3 Mrd. Euro

Auf der Einnahmenseite:

  • 2024:  374,4 Mrd. Euro,
  • 2025:  388,2 Mrd. Euro
  • 2026: 399,9 Mrd. Euro
  • 2027: 413,9 Mrd. Euro
  • 2028: 427,7 Mrd. Euro

Die Nettokreditaufnahme beträgt in:

  • 2024: 50,3 Mrd. Euro
  • 2025: 51,3 Mrd. Euro
  • 2026: 38,6 Mrd. Euro
  • 2027: 36,4 Mrd. Euro
  • 2028: 29,4 Mrd. Euro

Inhaltliche Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs

Den größten Etatzuwachs verzeichnet nach dem Entwurf der Verkehrsbereich: Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) steigt um 5,22 Mrd. Euro auf 49,67 Mrd. Euro. Mit 35 Mrd. Euro ist der Haushaltsplan des BMDV auch der größte Investitionsetat. Das angesichts einer maroden Verkehrsinfrastruktur, vor allem auf Straßen und Schienen, auch dringend erforderlich.

Einen deutlichen Zuwachs gibt es auch im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung. 53,25 Mrd. Euro – und damit 1,3 Mrd. Euro mehr als 2024 – sind hier als Ausgaben vorgesehen. Auch dies ist angesichts der Verbesserungsbedürftigkeit der Verteidigungsfähigkeit Deutschland plausibel.

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Für 2025 sind BMAS-Ausgaben in Höhe von 179,26 Mrd. Euro eingeplant – 118,4 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Damit will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft schnell zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Mit den 49 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken, um den Wohlstand in Deutschland langfristig zu sichern.

Kritische Streitpunkte des Haushalts

Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt weiter ein politischer Zankapfel: Sowohl beim Bundeshaushalt 2025 als auch beim Nachtrag für 2024 sollen laut Bundesregierung die Regeln der Schuldenbremse eingehalten werden. Im kommenden Jahr 2025 soll die Neuverschuldung bei 51,3 Mrd. Euro liegen. Zum Vergleich: 2024 nimmt der Bund Kredite in Höhe von insgesamt 50,3 Mrd. Euro auf. Bis 2028 soll die Nettokreditaufnahme auf 29,4 Mrd. Euro sinken – ein ambitioniertes Ziel.

Die Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art.115 GG) werden laut Bundesregierung weiterhin eingehalten, eine Umgehung finde nicht statt. Immerhin hat aber die Bundesregierung hierzu zwei Gutachten zur Zuführung von Eigenkapital an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn AG, der DB InfraGO AG und zur Darlehnsgabe eingeholt. Offenbar ist sie ihrer Sache selbst nicht so ganz sicher.

Und ein weiterer „Knackpunkt“ ist die sog Bodensatz-GMA, die im Entwurf des BMF zunächst auf 17 Mrd. Euro erhöht wurde, zuletzt auf 12 Mrd. Euro reduziert wurde. Die GMA ist ein übliches Instrument in der Haushaltsplanung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren und auf unvorhergesehene Änderungen im Haushaltsvollzug reagieren zu können. Die langjährigen Erfahrungen aus der Haushaltspraxis zeigen, dass sich im Laufe eines Haushaltsjahres nicht alle Projekte realisieren lassen. Dies führt dazu, dass ein „Bodensatz“ von Mitteln übrigbleibt. Diese Mittel werden mithilfe der Bodensatz-GMA abgeschöpft. Die Bundesregierung geht also davon aus, dass sich die Bodensatz-GMA unter anderem durch positive ökonomische Entwicklungen und Aktualisierungsnotwendigkeiten bis zur Einbringung der Bereinigungsvorlage weiter reduzieren wird, im Übrigen die Ministerien ihre Mittel sorgsam bewirtschaften, so dass am Ende nicht sämtliche Mittel ausgeschöpft werden – die Hoffnung stirbt zuletzt. Dieses ambitionierte Ziel lässt sich – wenn überhaupt – nur mit einer eisernen Spardisziplin aller Ressorts erreichen, und Unvorhergesehenes darf bitteschön auch nicht in die Quere kommen.

Wie geht’s weiter?

Der Haushaltsentwurf steht nun in der Parlamentswoche ab dem 10.9.2024 auf dem Beratungsprogramm. Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 20/12400) bildet die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2025 am 13.9.2024, anschließend werden die Einzelpläne an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die endgültige Verabschiedung ist dann für Spätherbst 2024 im Bundestag geplant. Es bleibt spannend…

Weitere Informationen:

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