Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Soeben habe ich noch den Blog-Beitrag „Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig“ veröffentlicht, da ereilt mich folgende Meldung des FG Köln: „Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob zulässig.“ Danach gilt: Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird (Urteil vom 27.09.2017, 3 K 2547/16)

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1% des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht an. Es erhöhte den Gewinn des Klägers um die Kosten für den PKW und den Lohnaufwand für die Ehefrau. Denn nach Ansicht des Finanzamts wäre eine solche Vereinbarung nicht mit fremden Arbeitnehmern geschlossen worden.

Das FG Köln gab der Klage statt und erkannte sämtliche Kosten als Betriebsausgaben des Klägers an. Zwar sei die Gestaltung bei einem Minijob ungewöhnlich, doch entsprächen Inhalt und Durchführung des Vertrages noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen würden.

Das Finanzamt hat die zugelassene Revision beim BFH eingelegt. Das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen X R 44/17 geführt.

Für mich stellt sich die Frage, ob die rechtliche Würdigung tatsächlich von dem Fall der Überlassung eines Dienstwagens an die Lebensgefährtin abweicht oder ob das FG Köln so entschieden hat, weil es die Entscheidung des BFH vom 21.12.2017 (III B 27/17) naturgemäß nicht kennen konnte. Jedenfalls können Ehepartner bei der Dienstwagenüberlassung erst einmal aufatmen.

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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