Fehler festgestellt – Erfolg verkündet?

Wie Unternehmen BaFin-Entscheidungen kommunikativ einordnen

Eine Fehlerfeststellung der BaFin ist für ein Unternehmen keine gute Nachricht. Man kann sie sachlich einordnen, die Konsequenzen erläutern und auf bereits vorgenommene Korrekturen hinweisen. Oder man erzählt die Geschichte etwas anders.

Wie das geht, zeigt die Pressemitteilung von Mutares zum Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2023. Die Überschrift klingt zunächst unspektakulär: Die BaFin habe die Prüfung abgeschlossen. Im Text wird dann betont, dass die Behörde „eine einzige Feststellung“ getroffen habe. Mit Ausnahme eines fehlenden Vermerks seien sämtliche geprüften Sachverhalte ohne Beanstandung geblieben.

Das klingt erst einmal beruhigend. Fast so, als habe das Unternehmen die Prüfung im Wesentlichen bestanden.

Eine Fehlerfeststellung bleibt eine Fehlerfeststellung

Die BaFin formuliert deutlich nüchterner. Sie hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist. Konkret fehlten im Anhang Angaben zu den Restlaufzeiten bestimmter Forderungen. Betroffen waren Forderungen in erheblicher Höhe.

Gerade in Zeiten höherer Zinsen ist die Information darüber, wann Forderungen fällig werden und dem Unternehmen Liquidität zufließen können, für Abschlussadressaten keineswegs nebensächlich. Spannender ist die Frage, wie aus einer Fehlerfeststellung kommunikativ eine Erfolgsmeldung werden kann.

Die Macht der sprachlichen Einordnung

Mutares spricht von einer „einzigen Feststellung“. Das ist sachlich nicht falsch. Es setzt aber einen klaren Akzent. Der Blick richtet sich weniger auf den festgestellten Fehler als auf die Tatsache, dass es nicht mehr Fehler waren. Ähnlich funktioniert die Formulierung, sämtliche geprüften Sachverhalte seien „mit Ausnahme eines fehlenden Vermerks“ ohne Beanstandung geblieben.

Auch hier lohnt sich genaues Lesen. Denn der „fehlende Vermerk“ war immerhin so relevant, dass die BaFin deshalb einen Fehler im Jahresabschluss festgestellt und veröffentlicht hat.

Besonders bemerkenswert finde ich die Aussage, man habe die entsprechenden Angaben bereits vor Abschluss der Prüfung „proaktiv“ aufgenommen. Das Wort klingt nach freiwilliger Initiative und vorbildlicher Transparenz. Allerdings lief zu diesem Zeitpunkt bereits eine Prüfung der BaFin. Die Ergänzung der Angaben ist positiv zu bewerten. Ob „proaktiv“ dafür die treffende Beschreibung ist, darf man zumindest hinterfragen.

Gleicher Sachverhalt, zwei Geschichten

Der Vergleich zwischen der Mitteilung der BaFin und der Pressemitteilung des Unternehmens ist deshalb aufschlussreich.

Die BaFin stellt fest: Der Jahresabschluss 2023 war fehlerhaft.

Mutares betont: Es gab nur eine Feststellung, alle anderen geprüften Sachverhalte blieben ohne Beanstandung, die Angaben wurden bereits ergänzt und die Prüfung schafft nun Transparenz sowie Verlässlichkeit.

Beide Darstellungen beziehen sich auf denselben Sachverhalt. Und doch entsteht beim Leser ein völlig anderes Bild. Das ist nicht verboten. Unternehmen dürfen ihre Sicht der Dinge darstellen und Sachverhalte einordnen. Kapitalmarktkommunikation ist schließlich keine Aneinanderreihung von Behördenmitteilungen.

Gerade deshalb sollten Anleger, Analysten und andere Abschlussadressaten Unternehmensmeldungen nicht isoliert lesen. Wer wissen will, was tatsächlich passiert ist, sollte auch die ursprüngliche Mitteilung der BaFin lesen.

Und mein Senf dazu

Fehler festgestellt – und trotzdem fast alles richtig gemacht? Die Pressemitteilung von Mutares zeigt, wie wirkungsvoll sprachliche Einordnung sein kann. Aus einer Fehlerfeststellung wird eine „einzige Feststellung“. Aus einer nachträglichen Ergänzung wird „proaktives“ Handeln. Und am Ende steht sogar ein Bekenntnis zu Transparenz und Verlässlichkeit. Das kann man geschickte Kommunikation nennen.

Man kann aber auch genauer hinschauen. Denn wer Geschäftsberichte und Unternehmensmeldungen analysiert, sollte nicht nur fragen, was dort steht. Ebenso wichtig ist die Frage, wie ein Unternehmen unangenehme Sachverhalte sprachlich verkleinert, relativiert oder in eine positive Geschichte einordnet.

Die Pressemitteilung von Mutares liefert dafür ein schönes Lehrstück. Mein Rat daher: Bei Fehlerfeststellungen der BaFin immer beide Seiten lesen. Die Mitteilung der Behörde – und die Reaktion des Unternehmens. Manchmal liegen zwischen beiden nur wenige Formulierungen. Aber eine völlig andere Geschichte.

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Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
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    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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