Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Gesetz sowie FAQ zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Worum geht es und was ist davon zu halten?
Hintergrund
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen zur Reform des deutschen Rentensystems und Sicherung des Rentenniveaus vorgelegt. Ein Teil der Altersvorsorge soll danach zusätzlich über eine kapitalgedeckte Komponente am Kapitalmarkt aufgebaut werden.
Der BMF-Entwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1.1.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel ist, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig zu stärken.
Eckdaten der geplanten Frühstartrente
Zu den Einzelheiten des geplanten Gesetzes hat das BMF auf seinen Internetseiten bereits einen FAQ veröffentlicht, um frühzeitig über die Eckpunkte zu informieren:
- Staatlicher Zuschuss: Die geplante Frühstartrente ist ein staatlich gefördertes Vorsorgemodell, bei dem der Staat für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro (120 Euro im Jahr) in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot am Kapitalmarkt einzahlt. Zunächst startet die Förderung rückwirkend ab 1.1.2026 für den Geburtsjahrgang 2020.
- Private Eigenleistung: Eltern, Verwandte oder später die Jugendlichen selbst können das Depot durch eigene, freiwillige Einzahlungen aufstocken (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag)
- Zweckbindung: Das angesparte Geld ist streng für die Altersvorsorge bestimmt und wird erst im Alter mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
- Steuervorteile: Die Erträge und Gewinne innerhalb des Depots bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Im Anschluss an die Frühstartrente ist eine unbürokratische Überführung des bis zur Volljährigkeit angesparten Betrags in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag vorgesehen. Die später bei Renteneintritt ausgezahlten Rentenleistungen sind im Rahmen von § 22 EStG steuerpflichtig.
Bewertung
Die geplante Frühstartrente ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Sie ermöglicht mit staatlicher Unterstützung schon in jungen Jahren einen Vermögensaufbau mit Nutzung des Zinseszinseffekts über viele Jahrzehnte hinweg. Die Frühstartrente hat aber auch einen weiteren positiven Lerneffekt – die finanzielle Bildung. Junge Menschen werden damit spielerisch und frühzeitig an den Kapitalmarkt und die private Vorsorge herangeführt. Je früher fürs Rentenalter vorsorgen, desto besser!
Weitere Informationen
- BMF-Referentenentwurf zur Einführung einer Frühstartrente
- BMF-FAQ zur geplanten Frühstartrente
- Empfehlungen der Alterssicherungskommission