Kosten für Yogakurs im Rahmen des Bildungsurlaubs steuerlich abziehbar?

In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“. Der Kurs diente mithin der beruflichen Weiterbildung (LArbG Berlin-Brandenburg vom 11.4.2019, 10 Sa 2076/18). Nach Auffassung der Richter erfüllt der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz.

Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

Ob die Finanzämter der Auffassung des Landesarbeitsgerichts folgen werden oder gar folgen müssen? Ich bin mir nicht sicher, aber auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer mit entsprechenden Ausgaben den Werbungskostenabzug mit Verweis auf das genannte Urteil beantragen. Schaden kann es wohl nicht.

Weitere Informationen:

LArbG Berlin-Brandenburg vom 11.4.2019, 10 Sa 2076/18
(www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de)

 

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